Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Witwenrente, Lohnanrechnung

von Joschi11.09.2007 | 09:46
1608 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Meine Schwester ist Witwe. Bei ihr hat ihr Lohn aus einem 400Euro-Job in einem Haushalt zu einer Kürzung der Witwenrente geführt, nachdem ihre eigene Rente schon über 700 Euro beträgt. Nun habe ich beim Lesen des entsprechenden Bescheids der Rentenversicherung festgestellt, dass offensichtlich zuviel Lohn angerechnet wurde. Nach einem Gespräch mit einer Bekannten, die in einem Lohnbüro arbeitet, vermuten wir, dass der Arbeitgeber bei ihr immer einen Brutto- und einen Nettolohn ausgerechnet hat. Den Bruttolohn hat er der Rentenversicherung gemeldetk und den Nettolohn hat meine Schwester bekommen (also z.B. 200 Euro hat sie bekommen, 224 wurden gemeldet). Unsere Bekannte meint, der Unterschied seien immer 12 %, die an und für sich der Arbeitgeber tragen müßte. Wir gehen jetzt davon aus, dass ihr zuviel an der Witwenrente abgezogen wurde. Ist das so?. Was kann sie dagegen tun? Muß der Arbeitgeber die Meldungen berichtigen und bekommt sie dann noch etwas von der Witwenrente zurück?

2 Moderatoren-Antworten

Moderatoren-Antwortam 11.09.2007 | 11:45

Hallo Joschi,

maßgeblich zur Prüfung des Hinzuverdienstes im Rahmen einer Hinterbliebenenrente bei geringfügiger Beschäftigung ist das Bruttoarbeitsentgelt. Dieser Betrag wird dann zur Einkommensanrechnung herangezogen.

Das tatsächliche Nettoarbeitsentgelt ist also unerheblich.

Moderatoren-Antwortam 11.09.2007 | 15:44

Der Einkommensanrechnung ist der Brutto-Betrag zugrunde zu legen.

Sofern nur ein Minijob ausgeübt wird, fallen für den Arbeitnehmer keine Sozialversicherungsbeiträge an.

Insofern ist uns unbegreiflich, welche Abgaben der Arbeitgeber hier auf den Lohn noch draufschlägt, bevor die Meldung abgegeben wird. Eine Rücksprache im Lohnbüro ist sicher sinnvoll.

5 Antworten

Knut Rassmussenam 11.09.2007 | 11:08
Für die Einkommensanrechnung ist allein der Bruttolohn entscheidend. Die Abzüge sollten vom Arbeitgeber eingordert werden - oder handelt es sich um steurliche abzüge???
Melanie1am 11.09.2007 | 11:11
Hallo Joschi, ich denke nicht, dass die 12 % netto-brutto-unterschied entscheidend sind. in jedem fall kann die bakannte in eine kostenlose rentenberatung (termin geben lassen) gehen u. sich ausrechnen lassen, wieviel sie dazuverdienen darf. ich gehe davon aus, dass die bisherige berechnung ok war. lg Melanie
Joschiam 11.09.2007 | 11:42
Die Frage ist auch, ob bei einem 400Euro-Job der Arbeitgeber den Arbeitnehmer mit den Abzügen (Rentenvers., Krankenvers. Lohnst.) belasten darf?
Mam 11.09.2007 | 12:00
Der Arbeitgeber darf ihre Schwester nicht mit den von ihm zu tragenden Pauschalbeiträgen belasten. Kopieren sie Lohnabrechnungen und beantragen sie eine Überprüfung der Einkommensanrechnung.
Joschiam 11.09.2007 | 13:25
Es ist so, dass ein Stundenlohn von 8,00 Euro ausgemacht ist und der wird auch ausbezahlt (z.B. 40 Std. im Monat x 8,00 Euro = 320,00 Euro). Daß der Arbeitgeber auf diesen Betrag die Abgaben und die Steuer drauf schlägt und diesen erhöhten Betrag der Retnenversicherung meldet, war nicht bekannt. Und das ist auch die Hauptfrage: Ist das richtig, dass die erhöhten Beträge gemeldet und von der Rentenversicherung als Hinzuverdienst berücksichtigt werden?
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026