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Experten-Antwort

Witwenrente Meldung Einnahmen Land- und Forstwirtschaft

von Eva29.07.2024 | 09:02
180 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Durch den Verkauf eines Grundstückes erziele ich einmalig in diesem Jahr Einnahmen. Muss ich diese sofort melden oder wird die Witwenrente erst angepasst, nachdem der entsprechende Steuerbescheid vorliegt?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Eva,

 

Einnahmen aus dem Verkauf eines Grundstückes müssen der Deutschen Rentenversicherung grundsätzlich gemeldet werden, sobald diese anfallen. Die Anpassung der Witwenrente erfolgt in der Regel auf Basis der gemeldeten Einnahmen und nicht erst nach Vorlage des Steuerbescheides. Daher sollten Sie die Einnahmen direkt nach dem Verkauf melden,um eventuelle Rückfordeungen oder Anpassungen zu vermeiden.

 

Falls Sie noch weitergehende Fragen hierzu haben, oder unsicher sind, empfehlen wir Ihnen auch einen individuellen Beratungstermin bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger zu vereinbaren, um Ihre Situation zu klären.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Murmelam 07.10.2024 | 18:58
Zitat von Experte/in anzeigenausblenden
Was hat denn der Verkauf z.B eines Hauses, fuer das man jahrelang gespart und gezahlt hat, mit der Witwenrente zu tun? Oft wird doch der Erloes fuer die Altersvorsorge genommen, weil die Witwenrente meist nicht genug ist. Und wie wird das denn angerechnet? Ausserdem - man muss Steuern auf den Erloes/Gewinn zahlen UND verliert unter Umstaenden seine Rente?? Die deutschen Witwen tun mir echt leid.
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