Hallo Eva,
Einnahmen aus dem Verkauf eines Grundstückes müssen der Deutschen Rentenversicherung grundsätzlich gemeldet werden, sobald diese anfallen. Die Anpassung der Witwenrente erfolgt in der Regel auf Basis der gemeldeten Einnahmen und nicht erst nach Vorlage des Steuerbescheides. Daher sollten Sie die Einnahmen direkt nach dem Verkauf melden,um eventuelle Rückfordeungen oder Anpassungen zu vermeiden.
Falls Sie noch weitergehende Fragen hierzu haben, oder unsicher sind, empfehlen wir Ihnen auch einen individuellen Beratungstermin bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger zu vereinbaren, um Ihre Situation zu klären.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam