Ist der Versicherte vor dem 01.01.1986 gestorben, werden auf eine Witwenrente die Vorschriften über die Einkommensanrechnung auf
Renten wegen Todes nicht angewendet.
Insofern verändert sich ihre Witwenrente durch den Bezug der eigenen Altersrente nicht.
Sie bekommen jetzt schon 42 Jahre die Witwenrente und fragen immer noch ob Sie auch dieses Jahr eine Rentenerhöhung bekommen?
42 Jahre Witwenrente, da hat sich aber die Heirat vorher gelohnt.
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