Hallo Renate,
da Sie vor dem 1. Januar 2002 geheiratet haben und Sie beide vor dem 2. Januar 1962 geboren sind, gelten für Sie die alten Einkommensregelungen. Damit werden z. B. Vermögenseinkommen und Betriebsrenten bei der Einkommensanrechnung nicht berücksichtigt. Genaueres zu den Einkommensarten können Sie der Broschüre entnehmen, die Ihnen W°lfgang empfohlen hat.
Viele Grüße,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung