Hallo Gaby,
Batrix hat Ihnen schon die richtige Antwort gegeben: solange das a l t e Hinterbliebenenrentenrecht anzuwenden ist, werden die steuerfreien Aufstockungsbeiträge nicht als Einkommen bei der Witwenrente berücksichtigt.
Zu Ihren steuerlichen Fragen kann die Rentenversicherung keine Auskünfte erteilen. Ob es ein vergleichbares Forum für Steuerfragen gibt, weiß ich leider nicht.