Ausgangsbetrag für eine evtl. Witwenrente ist Ihre volle Altersrente (ohne Minderung durch Ihre eigene Unfallrente). Auf die dann zustehende Witwenrente wird dann nur ausschließlich eigenes bzw. selbsterworbenes Einkommen der Witwe angerechnet. Vom Verstorbenen abgeleitete Ansprüche stellen kein eigenes Einkommen dar.