Ich schließe mich dem Beitrag von "-/-" an: Da es bei Scheidungen vor dem 01.07.1977 noch keinen Versorgungsausgleich gab, könnte unter den von "-/-" genannten Voraussetzungen ein Anspruch auf Witwenrente bestehen.
Ob dies der Fall ist, prüft der Rentenversicherungsträgers Ihres verstorbenen Vaters aufgrund eines entsprechenden Antrages.
Ihre Mutter soll bei der Stadt-/ Gemeindeverwaltung oder bei Beratungsstelle der DRV einen Termin zur Antragsaufnahme vereinbaren.