Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenIch schließe mich dem Beitrag von "-/-" an: Da es bei Scheidungen vor dem 01.07.1977 noch keinen Versorgungsausgleich gab, könnte unter den von "-/-" genannten Voraussetzungen ein Anspruch auf Witwenrente bestehen.
Ob dies der Fall ist, prüft der Rentenversicherungsträgers Ihres verstorbenen Vaters aufgrund eines entsprechenden Antrages.
Ihre Mutter soll bei der Stadt-/ Gemeindeverwaltung oder bei Beratungsstelle der DRV einen Termin zur Antragsaufnahme vereinbaren.
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