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Experten-Antwort

Witwenrente nach Thailand.

von Siam-Trucker09.05.2023 | 13:34
1109 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo. Ich bin 68 Jahre und beziehe normale Rente. Ich lebe seit 4 Jahren mit Hauptwohnsitz in Thailand, bin also in Deutschland nicht mehr gemeldet. Nun beabsichtige ich zu heiraten. Wir sindd seit 2016 ein Paar und leben seit ich in Rente bin in Thailand zusammen. Meine Partnerin ist 48 Jahre und hat keine feste Arbeit, nur die Landwirtschaft. Nun zu der eigentlichen Frage: Steht meiner Frau nach meinem Ableben eine Witwenrente zu, wenn ja in welcher Höhe? Wir heiraten selbstverständlich nach deutschem Recht und die Ehe wird von der deutschen Botschaft legalisiert (so nennt sich das wohl). Danke schon mal im Vorraus.

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Siam-Trucker,

Ihre zukünftige Frau hätte grundsätzlich Anspruch auf eine große Witwenrente, wenn sie bis zu Ihrem Tod miteinander verheiratet waren und die Ehe mindestens ein Jahr bestanden hat.

Die große Witwenrente beträgt grundsätzlich - vorbehaltlich einer möglichen Einkommensanrechnung - 55 Prozent Ihrer Altersrente, die Sie zum Zeitpunkt des Todes beziehen würden.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo siam-trucker,

die Anpassung der Renten gilt selbstverständlich auch für die Fälle, in denen die Rente ins Ausland gezahlt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Siam-Truckeram 06.06.2023 | 11:10
Das heißt also, eine Rentensteigerung wie in Deutschland ist dann nicht mehr möglich. Nach meinem Tod wird die Witwe immer den gleichen Rentenbetrag erhalten?
Deutsche Rentenversicherung
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