Hallo Siam-Trucker,
Ihre zukünftige Frau hätte grundsätzlich Anspruch auf eine große Witwenrente, wenn sie bis zu Ihrem Tod miteinander verheiratet waren und die Ehe mindestens ein Jahr bestanden hat.
Die große Witwenrente beträgt grundsätzlich - vorbehaltlich einer möglichen Einkommensanrechnung - 55 Prozent Ihrer Altersrente, die Sie zum Zeitpunkt des Todes beziehen würden.