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Witwenrente - Nachprüfung des Anspruchs

von Petra-W26.10.2007 | 09:36
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Hallo, mein Mann ist vor 12 Jahren verstorben. Damals bekam ich für 3 Monate die große Witwenrente, anschließend fiel sie weg, da mein Einkommen damals zu hoch war. Nun hat sich seit letztem Jahr mein Einkommen verringert, die Rentenwerte haben sich geändert und evt. die Freibeträge auch? Meine Fragen: 1. Wie kann ich einfach nachrechnen, ob ich jetzt Anspruch Zahlung von Witwenrente hätte (meine beiden Kinder studieren, bekommen noch Halbwaisenrente)? 2. Wie müsste ich, im Fall eines Anspruchs, die Zahlung beantragen? Vielen Dank für die Antwort.

1 Antworten

Michael1971am 26.10.2007 | 09:52
Hallo, die Bruttorentenhöhe 2006 Ihrer Witwenrente vor Einkommensanrechnung erhalten Sie, wenn Sie die Entgeltpunkte aus dem Bescheid der großen Witwenrente mit 0,6 und dem aktuellen Rentenwert 26,13 multiplizieren. Die Witwenrente müssen Sie nicht neu beantragen, da der Grundanspruch nicht entfallen ist; aufgrund Ihres Einkommens hat sich lediglich kein auszahlbarer Betrag ergeben. Es genügt daher, wenn Sie einen Nachweis über das verringerte Einkommen einreichen (Lohnabrechnung). Eine Nachzahlung der Witwenrente auch für letztes Jahr ist dabei kein Problem. Der Freibetrag für die Einkommensanrechnung 2006 beträgt 689,83 EUR. Dazu kommt für jedes Kind nochmal 146,33 EUR. Um die Höhe des anzurechnenden Einkommens auszurechnen, ziehen Sie von Ihrem Bruttoverdienst 40 Prozent ab und dann die oben genannten Freibeträge. Dieses Ergebniss multiplizieren Sie dann mit 0,4. Sollte die Zahl niedriger sein, als die Bruttowitwenrente (s.o.) haben Sie einen auszahlbaren Anspruch.
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