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Experten-Antwort

Witwenrente neues / altes Recht

von Witwe12.11.2023 | 21:51
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5 Antworten

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Ich erhalte die große Witwenrente ( 60%) seit 2011. Heirat war 09/2000 Geburtsjahre sind 1970/1968 nach altem Recht. Das heißt Mieteinnahmen wurden bei der Witwenrente nicht angerechnet. Ändert sich das nun für mich oder bleibe ich weiterhin „ altes Recht“ und die Neuerungen betreffen nur die künftigen Empfänger der Witwenrente . Vielen Dank für Ihre Hilfe

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Witwe,

 

in der gesetzlichen Rentenversicherung gilt bei der Hinterbliebenenrente eine Vertrauensschutzregelung zur Anwendung des „alten Rechts“ (insbesondere) der Einkommensanrechnung, wenn:

 

- der versicherte Ehepartner vor 2002 gestorben ist oder

 

- der versicherte Ehepartner zwar nach 2001 gestorben ist, aber die Ehe vor 2002 geschlossen und mindestens einer von beiden Ehepartnern vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde.

 

Nach Ihren Angaben erfüllen Sie eigentlich nicht die Voraussetzungen für die Anwendung des „alten Rechts“, so dass Ihre Ausführungen zur Witwenrente als solches nicht schlüssig sind. 

 

Sie sollten sich zur Klärung daher unmittelbar mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen. Sollte sich Ihre Frage jedoch auf den Bezug einer Unfallwitwenrente aus der Unfallversicherung beziehen, wäre die zuständige Berufsgenossenschaft der richtige Ansprechpartner.


 

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4 Antworten

Rechthaberam 12.11.2023 | 23:55
Bei den Geburtsdaten wäre eine Witwenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach neuem Recht zu bestimmen.
Mam 13.11.2023 | 07:45
Mieteinnahmen würden nur dann nicht nicht angerechnet werden, wenn: - der versicherte Ehepartner oder die versicherte Ehepartnerin vor 2002 gestorben ist oder - der versicherte Ehepartner oder die versicherte Ehepartnerin zwar nach dem 31. Dezember 2001 gestorben ist, aber die Ehe vor 2002 geschlossen wurde und mindestens ein Ehepartner/eine Ehepartnerin vor dem 2. Januar 1962 geboren ist. Nachdem lt. Ihren Angaben beides auf Sie nicht zutrifft, sind und waren Mieteinnahmen schon immer ein anrechenbares Einkommen! Außerdem kann die Witwenrente demnach auch nur 55 % betragen - außer natürlich Sie haben sich bei den Angaben vertan.
Magic Mushroomam 13.11.2023 | 07:59
Wenn Ihre Angaben stimmen und die Rente wirklich nach altem Recht berechnet wurde, haben Sie bisher eine zu hohe rente erhalten. Das wird wohl korrigiert werden.
Unglaublich!am 13.11.2023 | 08:01
Erst schreiben Sie, dass Sie Witwenrente von einer BG erhalten, jetzt passen Ihre angegebenen Daten nicht mit der von Ihnen behaupteten gesetzlichen Witwenrente nach altem Recht zusammen. Wissen Sie überhaupt, was Sie da für Märchen erzählen?
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