Grundlage ist § 18a Abs. 3 Nr. 10 SGB IV
Angerechnet werden:
Renten wegen Alters oder verminderter Erwerbsfähigkeit aus privaten Lebens- und Rentenversicherungen, allgemeinen Unfallversicherungen sowie sonstige private Versorgungsrenten.
Von der Regelung des § 18a Abs. 3 S. 1 Nr. 10 SGB 4 werden sämtliche Renten aus privaten Lebens- und Rentenversicherungen, allgemeinen Unfallversicherungen sowie sonstige private Versorgungsrenten erfasst.
Feli hat recht.
Auf die Rente wegen Todes sind nur Einkommen anzurechnen, soweit sie vom Rentenberechtigten 'selbst erworben' sind.
Ein Einkommen ist dann nicht 'selbst erworben', wenn es von einer anderen Person erwirtschaftet (erworben) wurde und nach seinem Tode dem Empfänger der Rente wegen Todes als Hinterbliebenenleistung zugute kommt. Als Hinterbliebenenleistung kommen insbesondere in Betracht:
· Sämtliche Hinterbliebenenrenten (Witwen-/Witwerrente, Waisenrente,
· Leistungen der Hinterbliebenenversorgung (Witwen-/Witwergeld, Waisengeld),
· Kapital-Lebensversicherung, wenn die versicherte Person vor dem Auszahlungstermin verstirbt (Leistung im Todesfall).
Keine Hinterbliebeneneinkünfte - sondern anrechenbare eigene Einkünfte - liegen vor, wenn das Ererbte (zum Beispiel Gewerbebetrieb, landw. Nutzflächen, Kapitalvermögen, vermietete oder verpachtete Immobilien) vom Hinterbliebenen verwertet wird. Das gilt auch, wenn ein vom Verstorbenen geschlossener Vertrag vom Erben unverändert fortgeführt wird. In diesem Fall fließen die Erträge nach dem Tod nicht mehr dem Verstorbenen, sondern dem Erben (als Gläubiger) direkt als eigenes Einkommen zu.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.