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Experten-Antwort

Witwenrente oder Beitragserstattung

von Krenz20.03.2019 | 07:18
228 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin deutsche Staatsbürgerin die momentan in Bulgarien lebt. Bin 42 Jahre alt. Mein Mann war bulgare und ist vor ein paar Monaten in Bulgarien verstorben. Vor ein paar Jahren ist er in Deutschland einen Job nachgegangen, ca. 4 Jahre lang. Meine Frage ist kann ich nach meiner Rückkehr nach Deutschland einen Antrag auf Witwenrente stellen oder da mein Mann keine 5 Jahre in die Sozialversicherung eingezahlt hat einen Antrag auf Beitragserstattung bei Aufenthalt im Ausland stellen? Brauche wirklich Hilfe bei der Beratung. Oder haben Sie einen Ansprechpartner für mich? Vielen Dank im Voraus

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User Krenz,

grundsätzlich kann eine Witwe eine Beitragserstattung nach § 210 SGB VI beantragen, wenn der Verstorbene die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren in der deutschen Rentenversicherung nicht erreicht hat.

Jedoch kann es sein, dass durch EU-Vorschriften die Zeiten, die Ihr verstorbener Ehemann in Bulgarien zurückgelegt hat, als deutsche Beitragszeiten gleichgestellt werden und Ihnen somit ein Witwenrentenanspruch aus der Deutschen Rentenversicherung zustehen könnte.

Als Ansprechpartner steht Ihnen die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland, Georg-Schumann-Str. 146, 04159 Leipzig (Telefon: 0345 213-0) für weitere Fragen zur Verfügung.

Sie können auch eine Mail an folgende Adresse senden: bulgarien@drv-md.de

Eventuell finden Sie auch Hinweise auf der Homepage: deutsche-rentenversicherung-mitteldeutschland.de

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Besser istam 20.03.2019 | 10:02
Sie ziehen kurzfristig nach Deutschland um. Verzichten auf die Bulgarische Renten. Dann wird wohl die Bulgarische Versicherungszeit auf die Deutsche Rentenberechnung zu 100% angerechnet. Die Deutsche Witwenrente steigt dadurch massiv.
Mondkindam 20.03.2019 | 09:57
Hallo, Bulgarien ist EU-Mitglied. Wenn Ihr Mann auch in Bulgarien rentenversichert war zählen die Zeiten für die Wartezeit mit, d.h. wenn die deutschen und die bulgarischen Zeiten zusammen 60 Monate ergeben haben Sie einen Anspruch auf Witwenrente und eine Beitragserstattung ist nicht möglich. Da Sie noch in Bulgarien wohnen stellen Sie den Witwenrentenantrag beim bulgarischen Rentenversicherungsträger und geben die deutschen Zeiten an. Der Antrag gilt nach EU-Recht dann gleichzeitig als Antrag auf die deutsche Witwenrente und wird von der bulgarischen Stelle an den deutschen Rentenversicherungsträger weitergeleitet.
Kaiseram 20.03.2019 | 13:00
Man muss sich wirklich fragen, welche Laien hier so unsinnige Kommentare von sich geben. Vermutlich aus Langweile oder um auch mal etwas sagen zu dürfen (wenn auch völliger Nonsens).
Mondkindam 20.03.2019 | 12:00
das ist völliger Unsinn, bei einer zwischenstaatlichen Berechnung wird die deutsche Rente um keinen Cent höher wenn auf die ausländische Zahlung verzichtet wird.
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