Hallo User Krenz,
grundsätzlich kann eine Witwe eine Beitragserstattung nach § 210 SGB VI beantragen, wenn der Verstorbene die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren in der deutschen Rentenversicherung nicht erreicht hat.
Jedoch kann es sein, dass durch EU-Vorschriften die Zeiten, die Ihr verstorbener Ehemann in Bulgarien zurückgelegt hat, als deutsche Beitragszeiten gleichgestellt werden und Ihnen somit ein Witwenrentenanspruch aus der Deutschen Rentenversicherung zustehen könnte.
Als Ansprechpartner steht Ihnen die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland, Georg-Schumann-Str. 146, 04159 Leipzig (Telefon: 0345 213-0) für weitere Fragen zur Verfügung.
Sie können auch eine Mail an folgende Adresse senden: bulgarien@drv-md.de
Eventuell finden Sie auch Hinweise auf der Homepage: deutsche-rentenversicherung-mitteldeutschland.de