Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Witwenrente / Pflegegeld

von Martin W21.06.2012 | 15:44
5237 Ansichten
4 Antworten
Hallo die Herren u. Damen, habe einmal eine kurze Frage. Meine Mutter bezieht die große Witwenrent meines verstorbenen Vaters. Seid fast zwei Jahren pflegt meine mutter meine Schwester in letztem Jahr Pflegestufe 3 mit monatlichem Pflegegeld von 650€. Jetzt gab es eine Neuberechnung der Witwenrente diese um ca. 140´€ monatlich gekürzt wurde. Die Plegeversicherung übermittelte der Rentenversicherung ein sogenanntes Jahreseinkommen von ca. 25.000€. Frage 1: Bei monatlich 650€ Netto, wie kann man dann auf ein Jahreseinkommen von 25T€ kommen? Frage 2: Wird Pflegegeld wirklich als Einkommen auf die Witwenrente berechnet? Vielen Dank im voraus.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 25.06.2012 | 09:22

Hallo Martin, abschließend kann ich mich nur noch bedanken für die schnelle und korrekte Antwort von Sozialröchler?. Wenn schon mal der Experte aus vielerlei Gründen keine Zeit hat um schnell zu antworten, dann ist es „super“, dass andere Personen dies fachgerecht übernehmen. Auch davon lebt dieses Forum. Bitte warten Sie die Neuberechnung der Witwenrente ab.

3 Antworten

B´sonam 21.06.2012 | 16:55
Hallo Martin, Arbeitsentgelt von nicht erwerbsmäßig tätigen Pflegepersonen (also das Pflegegeld, dass Ihre Mutter für die Pflege erhält) zählt NICHT als anrechenbares Einkommen. Zu Frage 1 ): der Wert 25.000 EUR hat nicht direkt etwas mit dem ausgezahlten Pflegegeld zu tun. Die Pfelegekasse zahlt neben dem Pflegegeld noch gesetzlich festgelegte Beiträge (je nach Pflegestufe) in die Rentenversicherung. Bei Pflegestufe 3 entspechen die eingezahlten Beiträge einem Jahresverdienst von 25200 EUR. Zu Frage 2 :) Siehe oben, das Pflegegeld darf nicht angerechnet werden, legen sie Widerspruch gegen den Bescheid ein. Mfg B´son
Sozialröchler?am 21.06.2012 | 19:39
Martin W schrieb

Hallo und vielen Dank für die Antworten,

Widerspruch wurde schon nach Eingang des Bescheides eingelegt. Und auch mitgeteilt das es sich um eine nicht erwerbsmäßige Pflegetätigkeit handelt. Ich warte mal ab was zurück kommt.

Das die 25T€ auch mit Sozialabgaben úsw. bestehen wußte ich, hätte aber die gedacht das es so viel ist.

Dann habe ich ja erstmal richtig gehandelt...

Herzlichen Dank...bei weiteren Unklarheiten weiß ich ja jetzt wo ich Antwort bekomme :-)

Frage 1: Die "beitragspflichtigen Einnahmen" entsprechen nicht dem ausgezahlten Betrag. Frage 2: Nein. Widerspruch müssen Sie deshalb aber nicht einlegen. Wenn tatsächlich irrtümlich das Bemessungsentgelt für die Pflegetätigkeit als Arbeitsentgelt angerechnet worden ist, wird das auch ohne Widerspruch selbstverständlich berichtigt. Setzten Sie sich mit dem Rentenversicherungsträger in Verbindung, der die Rente wegen Todes gewährt.
Martin Wam 22.06.2012 | 09:24
Hallo und vielen Dank für die Antworten, Widerspruch wurde schon nach Eingang des Bescheides eingelegt. Und auch mitgeteilt das es sich um eine nicht erwerbsmäßige Pflegetätigkeit handelt. Ich warte mal ab was zurück kommt. Das die 25T€ auch mit Sozialabgaben úsw. bestehen wußte ich, hätte aber die gedacht das es so viel ist. Dann habe ich ja erstmal richtig gehandelt... Herzlichen Dank...bei weiteren Unklarheiten weiß ich ja jetzt wo ich Antwort bekomme :-)
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026