Hallo Daniel89,
bei einem Aufenthalt außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union kann die deutsche Witwenrente gekürzt werden, wenn sie auch auf Versicherungszeiten nach dem Fremdrentengesetz beruht und/oder Reichsgebiets-Beitragszeiten enthalten sind.
Ansonsten steht sie in der Regel in voller Höhe zu.
Um sicher zu gehen, dass sich die Witwenrente nicht mindert, sollten Sie sich bei Ihrem Rentenversicherungsträger erkundigen, wenn eine dauerhafte Wohnsitzverlegung auf die Philippinen geplant ist. Es empfiehlt sich auch eine Rücksprache mit der Krankenkasse, um zu klären, wie Ihre Mutter bei einem Verzug weiter krankenversichert ist.
Viele Grüße,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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