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Experten-Antwort

Witwenrente Rückerstattung

von lamassa15.05.2019 | 11:21
271 Ansichten
16 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Meine Mutter bezieht seit Jahren Witwenrente von Ihrem verstorbenen Ex-Mann. Die 2. Ehefrau hat es versäumt Ihre Ansprüche anzumelden. Das hast sie nun nachgeholt. Meine Mutter bekam nun ein Schreiben , in dem ihr dieses mitgeteilt wurde. Weiterhin wurde angekündigt, dass nun Ihre Rente gekürzt wird, was natürlich nachzuvollziehen ist. Auch angekündigt wurde eine eventuelle Rückzahlung der gezahlten Beträge. Kann man so etwas machen? Meine Mutter ist nun 78 Jahre und ist natürlich in den ganzen Jahren davon ausgegangen, dass ihr Anspruch richtig ist. Sie hat keinerlei Rücklagen. Wie ist denn da die Rechtslage? ich danke sehr für Aufklärung. Mit freundlichen Grüßen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User lamassa,

die Regelungen des Versorgungsausgleiches sind ein sehr komplexes Thema. Leider können wir Ihre Fragen in diesem Forum nicht abschließend beantworten.

Ob eine rückwirkende Erstattung der zu viel gezahlten Rente tatsächlich erfolgt, kann derzeit nicht gesagt werden. Der zuständige Rentenversicherungsträger hat Ihrer Mutter mitgeteilt, dass es zu einer Rückforderung kommen kann.

Wir empfehlen Ihnen, nehmen Sie alle Unterlagen Ihrer Mutter, vom ersten, damaligen Witwenrentenbescheid bis zum neusten Schreiben, dass Sie zitiert haben und gehen zusammen mit Ihrer Mutter zu nächsten Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung und lassen sich den ganzen Sachverhalt ausführlich erläutern. Vielleicht kann in diesem Beratungsgespräch schon geklärt werfen, ob eine Rückzahlung für einen längeren Zeitraum in Frage kommt.

Wenn Ihre Mutter nicht mitkommen kann, benötigen Sie eine Vollmacht Ihrer Mutter.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

15 Antworten

Besserwisseram 15.05.2019 | 11:31
Wenn Ihre Mutter geschieden war wurde doch bestimmt ein Versorgungsausgleich in der Rentenversicherung bei der Scheidung gemacht, wann war die Scheidung? Dann hätte Sie doch gar keinen Anspruch auf eine Witwenrente, warum wurde diese von der Rentenversicherung genehmigt. Das erscheint mir alles etwas komisch. Um Ihnen Auskunft geben zu können benötigt man schon nähere Angaben.
Hr. S.am 15.05.2019 | 11:35
Bitte genauer erklären. Schreiben von DRV oder Anwalt? Ex-Mann: geschieden und dann verstorben? Am besten alles mit Jahreszahlen. Geheiratet: Geschieden(?): Verstorben:
Hr. S.am 15.05.2019 | 11:53
Nachtrag: Handelt es sich um eine Betriebsrente?
lamassaam 15.05.2019 | 11:53
vielen Dank erstmal ich werde das recherchieren und nochmals schreiben
Rentenschmiedam 15.05.2019 | 12:32
Hallo, es handelt sich wohl um eine Rente nach § 243 SGB VI an vor 1977 geschiedene Ehegatten. Kommt noch eine aktuelle Witwenrente hinzu gilt – § 91 SGB VI "Sind mehrere Rentenberechtigte - zum Beispiel Witwe und früherer Ehegatte - vorhanden, ist die Rente auf die Berechtigten entsprechend der Ehedauer aufzuteilen (vergleiche § 91 SGB VI), soweit dies dem Anspruch dem Grunde nach nicht entgegen steht (vergleiche § 243 Abs. 3 letzter Halbs. SGB VI)." Das ist wohl der Hintergrund. Mit besten Grüßen
Clownam 15.05.2019 | 12:04
1944 geheiratet und jetzt 78 Jahre alt? Das stimmt was nicht. Scherzkeks.
Frau S.am 15.05.2019 | 11:57
Hallo, Schreiben von DRV oder Anwalt? Sowohl als auch Ex-Mann: geschieden und dann verstorben? Ja Am besten alles mit Jahreszahlen. Geheiratet: 1944 Geschieden(?): 2004 Verstorben: 2016
Lamassaam 15.05.2019 | 15:22
Es geht um eine auslandsrente Es ist von der drv Text: bei der Eheschließung von xx und Ehefrau 2ist ein Versorgungsausgleich durchgeführt worden. Dabei sind vom versicherungskonto rentenanwartschaften auf das versicherungskonto der geschiedenen Ehegattin übertragen worden. Da bei Rechtskraft der Entscheidung über den Versorgungsausgleich bereits ein Rentenanspruch vorlag, wurde die Rente bisher ungekürzt gezahlt ihre Rente ist aber dann um den Versorgungsausgleich zu mindern, wenn aus der Versicherung der geschiedenen ehefrau 2 eine Rente zu zahlen ist. Ein entsprechender Rentenantrsg wurde zwischenzeitlich gestellt. Sofern der Rentenanspruch anerkannt wird, ist ihre derzeitige Rente der geschiedenen Ehefrau 2 ggf auch rückwirkend um den Versorgungsausgleich zu mindern. Sie sind verpflichtet zu viel gezahlte Beiträge zu erstatten. Das letze macht mich sehr unruhig Warum geht so etwas und wie viele Jahre kann man rückwirkend verlangen wenn man nicht wusste, dass man zuviel bekommen hat oder gilt das ab Zusendung dieses Briefes erst? Danke für kommentare
Lamassaam 15.05.2019 | 15:40
Es geht um eine auslandsrente Es ist von der drv Text: bei der Eheschließung von xx und Ehefrau 2ist ein Versorgungsausgleich durchgeführt worden. Dabei sind vom versicherungskonto rentenanwartschaften auf das versicherungskonto der geschiedenen Ehegattin übertragen worden. Da bei Rechtskraft der Entscheidung über den Versorgungsausgleich bereits ein Rentenanspruch vorlag, wurde die Rente bisher ungekürzt gezahlt ihre Rente ist aber dann um den Versorgungsausgleich zu mindern, wenn aus der Versicherung der geschiedenen ehefrau 2 eine Rente zu zahlen ist. Ein entsprechender Rentenantrsg wurde zwischenzeitlich gestellt. Sofern der Rentenanspruch anerkannt wird, ist ihre derzeitige Rente der geschiedenen Ehefrau 2 ggf auch rückwirkend um den Versorgungsausgleich zu mindern. Sie sind verpflichtet zu viel gezahlte Beiträge zu erstatten. Das letze macht mich sehr unruhig Warum geht so etwas und wie viele Jahre kann man rückwirkend verlangen wenn man nicht wusste, dass man zuviel bekommen hat oder gilt das ab Zusendung dieses Briefes erst? Danke für kommentare
Lamassaam 15.05.2019 | 18:42
Bei der Eheschließung mit Gattin 2
Lamassaam 15.05.2019 | 18:42
Bei der Eheschließung mit Gattin 2
Mondkindam 16.05.2019 | 09:46
Hallo Lamassa, die zweite geschiedene Ehefrau Ihres Vaters hat nicht vergessen Ihre Ansprüche geltend zu machen wie Sie in Ihrem ersten Beitrag gemeint haben. Wie aus dem Bescheidtext hervorgeht, wurde Ihr Vater von seiner zweiten Frau geschieden als er bereits in Rente war. Die Scheidung ist nach dem bis 08/2009 geltenden Recht durchgeführt worden. Das heißt die Rente Ihres Vaters und auch die Witwenrente Ihrer Mutter wurde weiterhin in voller Höhe -ohne Abzug der im Versorgungsausgleich übertragenen Entgeltpunkte "Malus"- gezahlt, da die zweite Ehefrau noch keine Rente bezogen hat. Jetzt hat die zweite Ehefrau eine Rentenantrag gestellt und daher ist jetzt bei der Witwenrente Ihrer Mutter ab Beginn der Versichertenrente der zweiten Ehefrau der Malus abzuziehen. Bei einer Altersrente der zweiten Ehefrau können somit höchstens Rückforderungen für einige Monate entstehen, bei einer Erwerbsminderungsrente kann es auch für einen etwas längeren Zeitraum sein.
Valzuunam 20.05.2019 | 09:37
Die Verpflichtung zur Rückzahlung dürfte sich nur auf Beträge beziehen, die ab Zugang des besagten Schreibens bei Ihrer Mutter an die 2. Ehefrau gezahlt werden. Das passiert natürlich erst, wenn diese auch tatsächlich in Rente geht. Meist wird der Antrag ja etwa drei Monate vorher gestellt. Vermutlich alles nicht so dramatisch wie es sich anhört. Falls Sie einen (einigermaßen unbelasteten) Kontakt zu dieser Person haben können Sie ja einfach mal nachfragen.
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