Hallo User lamassa,
die Regelungen des Versorgungsausgleiches sind ein sehr komplexes Thema. Leider können wir Ihre Fragen in diesem Forum nicht abschließend beantworten.
Ob eine rückwirkende Erstattung der zu viel gezahlten Rente tatsächlich erfolgt, kann derzeit nicht gesagt werden. Der zuständige Rentenversicherungsträger hat Ihrer Mutter mitgeteilt, dass es zu einer Rückforderung kommen kann.
Wir empfehlen Ihnen, nehmen Sie alle Unterlagen Ihrer Mutter, vom ersten, damaligen Witwenrentenbescheid bis zum neusten Schreiben, dass Sie zitiert haben und gehen zusammen mit Ihrer Mutter zu nächsten Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung und lassen sich den ganzen Sachverhalt ausführlich erläutern. Vielleicht kann in diesem Beratungsgespräch schon geklärt werfen, ob eine Rückzahlung für einen längeren Zeitraum in Frage kommt.
Wenn Ihre Mutter nicht mitkommen kann, benötigen Sie eine Vollmacht Ihrer Mutter.