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Experten-Antwort

Witwenrente+Steuer

von Petra16.02.2015 | 12:57
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3 Antworten

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Ich beziehe seit Sommer letzten Jahres als alleiniges Einkommen eine große Witwenrente von 1004 Euros. Muss ich auf diese Summe Steuern zahlen? Danke und Gruß

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Steuerpflichtig ist bei Ihrer Witwenrente nur der Besteuerungsanteil. Dieser liegt bei einem Rentenbeginn im Jahr 2014 bei 68%; bei einem vorherigen Rentenbezug des Verstorbenen kann sich auch ein geringerer Besteuerungsanteil ergeben.

Allerdings müssen bei der Frage in welchem Umfang Steuern zu zahlen sind, alle Einkünfte (z.B.: eigene Altersrente) und ggf. hierfür vorgesehene weitere Freibeträge berücksichtigt werden.

Für die abschließende Klärung Ihrer Frage, sollten Sie sich deshalb an einen Steuerberater oder an das Finanzamt wenden.

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2 Antworten

Konrad Schießlam 16.02.2015 | 19:46
Nehme an, Sie nannten die Nettorente, maßgebend sind immer Brutto, habe Euro 1122,41 errechnet. Im Jahr x 12 ergibt 13468,92 Brutto. Im Gegensatz zu früher, gilt seit 2005 die nachgelagerte Besteuerung, und der steuer- pflichtige Betrag richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns. War Ihr Ehemann bereits Rentner gilt als Be- ginn das gleiche Jahr als Rentenbeginn für Sie. Ansonsten für Sie das Jahr 2014 mit 68% Steuer für 13468,92 = 9158,87. Hiervon sind 10,55 % für Kr/PflV.( 13468,92 x 10,55) 1420,97 36 Pauschbetrag Sonderausgaben, 102 Wer- bungskosten Pauschbetrag Rente abziehbar= Euro 1558,97 ergibt 7.599,90 steuer- pflichtig. Das Existenzminimum-steuerfrei-8354 bis 31.12.2014, somit keine Steuer. MfG.
Petraam 17.02.2015 | 09:16
Moin, ja genau, ich habe die Nettorente angegeben. Sie haben gut gerechnet! Vielen Dank für die Infos!
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