Hallo gottlieb,
ja. Die Besteuerung von Hinterbliebenenrenten, die einer Versichertenrente folgen, hängt vom Rentenbeginn der Versichertenrente des Verstorbenen ab. Der Steuerfreibetrag beträgt im Falle Ihrer Mutter somit ebenfalls 50% (hier dann der Witwenrente).