Hallo,
grundsätzlich müssen Einkommen und Änderungen in den Einkommensverhältnissen mitgeteilt werden (Mitteilungspflichten).
Sofern die zuständige Sachbearbeitung zu einem bestehenden Beschäftigungsverhältnis noch Angaben/Unterlagen von Ihnen benötigt, wird sie diese konkret anfordern.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung