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Experten-Antwort

Witwenrente und ALG1

von Christina Urban13.12.2019 | 14:15
391 Ansichten
8 Antworten

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Guten Tag. Ich bin ab den 16.12.2019 nun Arbeitslos.Meine Frage ist nun,ob ich bei Antragstellung für das ALG1 die Witwenrente mit angeben mus. Danke. MFG Christina

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Christina Urban,

User „W°lfgang“ hat Ihnen bereits die zutreffende Antwort auf Ihre Frage gegeben.

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7 Antworten

Fittenam 13.12.2019 | 14:21
Diese Frage sollten Sie bei der Agentur für Arbeit stellen.
Grobiam 13.12.2019 | 14:22
Arbeitslosengeld 1 ist eine Versicherungsleistung und wird nicht auf die Witwenrente angerechnet.
W°lfgangam 13.12.2019 | 16:47
Guten Tag. Ich bin ab den 16.12.2019 nun Arbeitslos.Meine Frage ist nun,ob ich bei Antragstellung für das ALG1 die Witwenrente mit angeben mus. Danke. MFG Christina
Arbeitslosengeld 1 ist eine Versicherungsleistung und wird nicht auf die Witwenrente angerechnet.
Ergänzend: Das ALG(1) ist eine Versicherungsleistung ...die Witwenrente wird darauf nicht angerechnet, das ALG wird voll ausgezahlt. Nebenbei, die Fragebogen der AfA geben sicher Aufschluss, welche Einkommensarten anzugeben sind ...die MA dort helfen sicher weiter, das zutreffend zu beantworten :-) Andersrum liegt sogenanntes "kurzfristiges Erwerbsersatzeinkommen" aus Sicht Witwenrente vor, was zur Einkommensanrechnung zu berücksichtigen ist - das ALG ist der Witwenrente mitzuteilen. Ggf. erfolgt dann sogar eine höhere Zahlung der Witwenrente, sofern es bisher schon zu Kürzungen/Anrechnung des Beschäftigungseinkommens der Witwenrente geführt hat. Schicken Sie dafür den ALG-Bewilligungsbescheid mit einem Einzeiler zwecks Neuberechnung an die Witwenrente-DRV. Gruß w.
Fittenam 13.12.2019 | 16:36
Guten Tag. Ich bin ab den 16.12.2019 nun Arbeitslos.Meine Frage ist nun,ob ich bei Antragstellung für das ALG1 die Witwenrente mit angeben mus. Danke. MFG Christina
Arbeitslosengeld 1 ist eine Versicherungsleistung und wird nicht auf die Witwenrente angerechnet.
Hallo Grobi, bitte genau lesen. Es wurde gefragt ob die Witwenrente auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird und nicht umgekehrt.
Grobiam 13.12.2019 | 17:21
Zitat von Fitten anzeigenausblenden
Arbeitslosengeld 1 ist eine Versicherungsleistung und wird nicht auf die Witwenrente angerechnet.
Hallo Grobi, bitte genau lesen. Es wurde gefragt ob die Witwenrente auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird und nicht umgekehrt.
Wenn das Alg nicht auf die Witwenrente angerechnet wird, erhalten Sie was? Arbeitslosengeld UND Witwenrente!
Christina Urbanam 13.12.2019 | 20:48
Zitat von **** anzeigenausblenden
Hallo Grobi, ist das nicht ein Wunder, es wird tatsächlich beides gezahlt und die Witwenrente wird u.U sogar noch erhöht! Grobi, Du solltest dich wirklich mehr mit der Thematik Rente befassen, bevor Du dich in diesem Forum lächerlich machst. Am besten beginnst Du mit dem Studium der Infos unter Rente, siehe oben auf dieser Seite. Noch einen schönen Abend
Ich möchte mich für die Info bedanken. MFG Christina
****am 13.12.2019 | 20:33
Wenn das Alg nicht auf die Witwenrente angerechnet wird, erhalten Sie was? Arbeitslosengeld UND Witwenrente!
Hallo Grobi, ist das nicht ein Wunder, es wird tatsächlich beides gezahlt und die Witwenrente wird u.U sogar noch erhöht! Grobi, Du solltest dich wirklich mehr mit der Thematik Rente befassen, bevor Du dich in diesem Forum lächerlich machst. Am besten beginnst Du mit dem Studium der Infos unter Rente, siehe oben auf dieser Seite. Noch einen schönen Abend
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