Hallo Irene,
Einnahmen aus Kapitallebensversicherungen, die vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden, eine Mindestlaufzeit von 12 Jahren haben, die Beitragszahlung mindestens 5 Jahre dauerte und für die mindestens ein Versicherungsbeitrag bis zum 31.12.2004 entrichtet worden ist, sind steuerfrei. Auf die Witwenrente sollten daher nur die Zinsen (aus den Sparanteilen, Überschussanteile und Schlussbonus oder vergleichbare Zuwächse) als Vermögenseinkommen für 12 Kalendermonate nach Auszahlung angerechnet werden. Nach Ihren Angaben werden monatlich 400,00 Euro, also insgesamt 4.800,00 Euro (400 x 12) angerechnet. Wie dieser Betrag zustande gekommen ist, kann Ihnen nur der für Ihre Witwenrente zuständige Rentenversicherungsträger erklären. Sie sollten sich daher an diesen wenden.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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