Hallo Witwe,
die Einführung der sogenannten "Mütterrente 2" sieht das bislang erst als Entwurf existierende "RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz" vor. Im Moment gilt es also zunächst abzuwarten, ob der derzeit existierende Entwurf dieses Gesetztes auch so abschließend beschlossen wird. Ähnlich wie bei der "Mütterrente 1" ist seitens der Deutschen Rentenversicherung auch bei der "Mütterrente 2" für Bestandsrentner auch eine weitestmögliche automatische Umsetzung angedacht. Eine verbindliche Aussage für den Einzelfall kann allerdings erst dann getroffen werden, wenn es dieses Gesetz dann tatsächlich gibt.
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