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Zur Experten-Antwort springenHallo Frau Elisabeth Heimerl,
davon ausgehend, dass auch der Aufgabegewinn, als Einkünfte aus Gewerbebetrieb gilt, würde dieses Einkommen bei der Hinterbliebenenrente abgezogen werden. Da ich diese steuerrechtliche Frage hier aber nicht beantworten kann, fragen Sie bitte Ihren Steuerberater. Ist es nicht der Fall, dass der Aufgabengewinn als Einkünfte aus Gewerbebetrieb gilt, kommt es noch darauf an wann Sie und der Verstorbene geheiratet haben. Sollten Sie vor dem 01.01.2002 geheiratet haben, würden Vermögenseinkommen, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und Kapitaleinkünfte, keinen Einfluss auf Ihre Hinterbliebenenrente haben. Wenn Sie nach dem 01.01.2002 geheiratet haben, können sich diese Einkünfte auswirken.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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