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Experten-Antwort

Witwenrente und Einkommen aus Vermietung

von Hilde B.25.10.2016 | 11:07
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12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Mann geb. 1950 verstorben 9/2016, Frau geb. 1957 Heirat 1979 Frau: Einkünfte aus Vermietung lt.Steuerbescheid 7.000,-€, freiwillige Krankenversicherung Mann Rente: 488 € Brutto + lt. Steuerbescheid: Einkünfte aus Einkünfte aus Vermietung u. Verpachtung 8000,- € Wie berechnet sich die Witwerrente? Danke.

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Es entstehen Ihnen keinerlei Nachteile aus einer Antragstellung Mitte Februar 2017.

Wie jedoch KSC schon schrieb, kann der Antrag erst bearbeitet werden, wenn die Daten zur Rentenanpassung 07/2017 im Programm gespeichert sind.

Zur gesonderten Meldung ( Vordruck R0250 ) schließen wir und den Ausführungen von W*lfgang an.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Aufgrund der vorliegenden persönlichen Angaben kommt das Hinterbliebenenrecht bis 31.12.2001 zur Anwendung. Dies bedeutet,

dass im Rahmen der Einkommensanrechnung nach § 97 Sozialgesetzbuch VI in Verbindung mit § 18a Sozialgesetzbuch IV grundsätzlich

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nicht als Einkommen berücksichtigt werden. Allerdings gibt es eine Ausnahme, wenn diese

Einkünfte aus steuerlichen Gründen als Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit geltend gemacht werden und so auch im Steuerbescheid

ausgewiesen sind.

Zahlungen aus privaten - freiwilligen - Versicherungen sind hier ebenfalls nicht zu berücksichtigen.

Bis zum Ablauf von 3 Kalendermonaten nach Tod des Versicherten wird die Witwenrente in Höhe der Versichertenrente (100 Prozent) geleistet,

anschließend erfolgt - bei diesem Rechtsstand - die Absenkung auf 60 Prozent der Versichertenrente. Sind keine weiteren Einkommen wie z.B.

Arbeitsentgelt, Einkünfte aus selbst. Tätigkeit usw. vorhanden, würde es bei dieser Sachlage auch zu keiner Einkommensanrechnung kommen.

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10 Antworten

Upsalaam 25.10.2016 | 12:09
Zitat von Konrad Schießl anzeigenausblenden
Ääääähm... wenn ich nicht völlig auf dem Holzweg bin gilt hier doch das alte Hinterbliebenenrentenrecht. Und bei diesem wird Vermögenseinkommen (so auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) NICHT angerechnet. Wenn keine weiteren eigenen Einkünfte vorliegen (z.B. eigene Altersrente? Arbeitsentgelt? Arbeitseinkommen von Selbständigen?) beträgt die Witwenrente rund 60% von der Bruttorente des Verstorbenen.
Konrad Schießlam 25.10.2016 | 11:56
An sich wäre die Witwenrente 60% der Bruttorente Ihres lb.Verstorbenen. Durch die hohen Mieteinnahmen ist der 40%ige Anrechnungsbetrag so hoch, dass keine Witwenrente mehr zur Auszahlung gelangt. Für Oktober, November und Dezember erhalten Sie die ehemalige Bruttorente, dann ist schluss. MfG.
Hilde B.am 25.10.2016 | 15:47
Recht herzlichen Dank für Ihre Antworten! Das hilft mir schon mal weiter.
...am 17.04.2018 | 11:03
Ich würde gerne etwas fragen ich bekomme witwenrente und arbeite teilzeit verdiene aber mehr als 820€ das heißt 1300€ verdiene ich was sollte ich machen weniger stunden oder so bleiben
...am 17.04.2018 | 11:03
Ich würde gerne etwas fragen ich bekomme witwenrente und arbeite teilzeit verdiene aber mehr als 820€ das heißt 1300€ verdiene ich was sollte ich machen weniger stunden oder so bleiben
...am 17.04.2018 | 11:03
Ich würde gerne etwas fragen ich bekomme witwenrente und arbeite teilzeit verdiene aber mehr als 820€ das heißt 1300€ verdiene ich was sollte ich machen weniger stunden oder so bleiben
Sigridam 18.06.2018 | 13:35
Marliesam 19.12.2018 | 19:59
Marliesam 19.12.2018 | 20:03
Wie sieht das bei Einnahmen aus Vermietung von 5 Wohnungen aus ? Bin Witwe , bekomme eine Rente von 580 Euro zuzüglich Witwenrente von zur Zeit ca. 1100 Euro. Mein Mann ist vor 4 Monaten verstorben. Welchen Betrag darf ich bei den Mieteinnahmen erhalten ?
Deutsche Rentenversicherung
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