Hallo Bella,
der Gelbetrag aus der Erbschaft stellt allein noch kein anrechenbares Einkommen dar. Aber sich eventuell ergebende Kapitaleinkünfte (Zinsen) könnten anrechenbar werden, da Sie eine Witwenrente nach neuem Recht erhalten.
Der Freibetrag für die volle Gewährung der Witwenrente beträgt aktuell monatlich 950,93 Euro (West) beziehungsweise monatlich 937,73 Euro (Ost) plus eventuell Erhöhungsbetrag je waisenrentenberechtigtem Kind in Höhe von monatlich 201,71 € (West) beziehungsweise monatlich 198,91 Euro (Ost).
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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