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Witwenrente und Erwerbsminderungsrente

von Grimmel15.03.2008 | 12:57
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7 Antworten

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Kann die Bezieherin einer Witwenrente zusätzlich eine eigene Erwerbsminderungsrente beziehen und wenn ja, ab welchem Betrag wird diese auf ihre Witwenrente angerechnet? Danke für Ihre Unterstützung und freundliche Grüße

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Grundsätzlich können Witwenrente und Erwerbsminderungsrente nebeneinander bezogen werden. Allerdings: Im Regelfall (ausgenommen sind Fälle des Übergabgrechts) wird die Erwerbsminderungsrente im Umfang von 40 % des Betrages, der einen Freibetrag übersteigt (siehe hierzu das Lexikon auf dieser Seite zum Thema "Einkommensanrechnung auf Renten wegen Todes"), auf die Witwenrente angerechnet. Maßgebend ist hierbei die "Nettohöhe" der Erwerbsminderungsrente, soll heißen: nach Abzug der Aufwendungen des Rentners für die Kranken- und Pflegeversicherung. Zusätzlich ist seit dem 01.07.2007 (wie es im Gesetz heißt: bei einem Rentenbeginn vor dem Jahre 2011) ein Pauschalabzug von 3 % anrechnungsmindernd zu berücksichtigen, wodurch der steuerlichen Mehrbelastung des Rentners durch das Alterseinkünftegesetz Rechnung getragen werden soll.

6 Antworten

Schiko..am 15.03.2008 | 15:56
Das eigene nettoeinkommen ist bis 693,53/ 609,58 west/ost anrechnungsfrei. Ein übersteigender betrag würde mit 40% die witwen bruttorente kürzen. Es ist immer das 26,4 des jeweilig geltenden wertes für einen entgeltpunkt. Derzeit 26, 27 x 26,4= 693,53. Wird tatsächlich die rente ab 1.7.08 um 1,1% erhöht dann gilt 26,56 x 26,4 = 701,18 / 616,29 . Mit freundlichen Grüßen.
Grimmelam 15.03.2008 | 18:11
Habe ich Sie richtig verstanden? Beide Renten können also bis zu den Freibeträgen zusammen bezogen werden - addieren sich also? Freundliche Grüße Grimmel
???am 15.03.2008 | 19:44
Nein. Die EM-Rente wird auf die W-Rente angerechnet, sobald sie über dem Freibetrag liegt. Der den Freibetrag übersteigende Teil wird dann zu 40% angerechnet. Die W-Rente beeinflusst die EM-Rente überhaupt nicht.
Schiko.am 15.03.2008 | 20:40
Obwohl eigentlich schon beantwortet doch auch hierzu ein musterbeispiel. Wie schrieb doch einmal unser un- vergesslicher frontmann "Bernhard" Schiko. rechnet gern. Sei es wie es will, hier ein beispiel: 500 brutto witwenrente, also 60 % der rente von 833,40 des verstorbenen. 793 eigene nettorente minzus 693 -ohne cent- anrechnungsfrei 100 anrechnungspflichtig mit 40% = 40 euro. Somit ermäßigt sich die 60% rente von 500 auf euro 460, minus kranken/pflegeversicherung aus 460 rente. Natürlich, die nettorente von 793 ändert sich nichts. Mit freundlichen Grüßen.
sabam 17.03.2008 | 11:21
Sie haben bei Ihrer Rechnung noch eins vergessen: Durch das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz ist mit Wirkung vom 01.07.2007 für Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und der Alterssicherung der Landwirte wegen der für die Berechtigten aus dem Alterseinkünftegesetz resultierenden steuerlichen Mehrbelastung bei Rentenbeginn vor dem Jahre 2011 ein zusätzlicher Pauschalabzug von 3 % eingeführt worden. Das heißt, vor dem Vergleich mit dem Freibetrag von der Nettorente bitte noch 3% abziehen.
Schiko.am 17.03.2008 | 13:01
Danke Sab, sie haben mit vergessen richtig formuliert. Habe hier schon mal ein beispiel mit 3% abzug ge- bracht, damit dies andere sehen. Nun ist es mir auch passiert. MfG.
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