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Experten-Antwort

Witwenrente und höheres Einkommen für einen Monat

von Astrid28.08.2017 | 08:13
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Meine Mutter bekommt seit 2012 eine Witwenrente. Da sie noch arbeitet, wird die Witwenrente nicht voll ausgezahlt, sondern etwas gekürzt. Nun wird meine Mutter ab 1.12.2017 die Altersrente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch nehmen. Aus betrieblichen Gründen wird sie aber noch bis 31.12.2017 weiter arbeiten. Da sie die Hinzuverdienstgrenze von 6300 problemlos einhält, hat die Weiterbeschäftigung keine Auswirkungen auf die Altersrente. Uns ist aber nicht klar, wie sich das doppelte Einkommen im Dezember (Lohn und Altersrente) auf die Witwenrente auswirkt. Bekommt sie dann für den einen Monat nochmals weniger oder ggf. keine Witwenrente? Oder ist das höhere Einkommen für einen Monat ohne Bedeutung? Ab Januar bekommt sie dann nur noch die Altersrente und wird den Freibetrag nicht mehr überschreiten – dann wird doch die Witwenrente in jedem Fall in voller Höhe gezahlt?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Astrid,

eigentlich ist sowohl die Altersrente als auch das Arbeitsentgelt anzurechnendes Einkommen. Bei Witwenrenten gibt es aber die Besonderheit, dass eine Einkommens-"Erhöhung" sich immer erst zur nächsten Rentenanpassung (also zum nächsten 01.07.) auswirken kann. Bei Ihrer Mutter ist der Hinzutritt der Altersrente eine Einkommenserhöhung und wenn sie beides weiter nebeneinander beziehen würde, würde sich das zum 01.07.2018 auswirken. Da aber die Beschäftigung zum 31.12. aufgegeben wird und ab Januar nur noch die Altersrente vorliegt, liegt insoweit eine Einkommens-"Minderung" vor. Diese wird sofort beachtet, wenn sie mindestens 10% beträgt. Falls also die Altersrente 10% niedriger ist, als der zuletzt angerechnete Verdienst (was vermutlich der Fall sein wird), dann wird die Witwenrente ab Januar voll gezahlt (Altersrente unter Freibetrag nach Ihren eigenen Angaben).

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