Hallo minus,
der Lottogewinn selbst stellt kein anrechenbares Einkommen dar, welches auf die Hinterbliebenenrente angerechnet wird.
Sofern Sie den Lottogewinn allerdings gewinnbringend anlegen, sind die Erträge aus diesem Vermögen anrechenbare Vermögenseinkünfte. Dazu gehören bspw. Zinseinkünfte, Dividenden, Miet- und Pachteinnahmen oder vergleichbare, ausländische Einkünfte.
Die voraussichtlichen Erträge aus Ihren Anlagen müssen vorausschauend geschätzt und dann der Rentenversicherung gemeldet werden. Ob und wie diese Erträge sich dann konkret rentenmindernd auswirken, hängt von verschiedenen Faktoren ab, die Sie im Rahmen einer Beratung bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle klären können.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung