Hallo Anna,
wird die private Altersrente als Einmalzahlung ausgezahlt, ist grundsätzlich der Betrag als monatliches Einkommen (dauerhaft) zu berücksichtigen, der als monatliche Rente zu zahlen wäre. Von diesem Betrag wird ein Pauschalabzug von 12,7 % vorgenommen. Wenn der ausgerechnete Nettobetrag den Freibetrag von aktuell 992,64 Euro übersteigt (ausgehend davon, es ist kein weiteres anrechenbares Einkommen vorhanden), werden von dem über dem Freibetrag liegenden Betrag 40 % auf die Witwenrente angerechnet.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung