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Experten-Antwort

Witwenrente und Selbständigkeit

von Enibas25.12.2020 | 20:55
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich hätte mal eine Frage zu den Hinzuverdienstmöglichkeiten bei der Witwenrente. Meine Mutter bezieht selbst Altersrente in Höhe von ca. 350,--mtl. Mein Vater ist jetzt am 30.11.20 verstorben. Von ihm würde Sie nach altem Recht (Eheschließung 7.7.66) ca. 760,-- Euro Witwenrente erhalten. Sie hat zusätzlich noch eine Rente von der Berufsgenossenschaft wegen eines Unfalls ebenfalls ca. 350,-- mtl. Wieviel darf sie als Selbständige dazuverdienen, ohne dass ihr die Rente meines Vaters gekürzt wird? Zählt die Rente von der Berufsgenossenschaft ebenfalls zu ihrem Einkommen (altes Recht)? Über eine aufschlußreiche Antwort würde ich mich sehr freuen. Enibas

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Enibas,

das Einkommen Ihrer Mutter wirkt sich nur auf ihre Witwenrente aus, wenn es den festgelegten Freibetrag übersteigt. Zurzeit beträgt der Freibetrag in den alten Bundesländern 902,62 Euro und in den neuen Bundesländern 877,27 Euro. Wenn das Einkommen Ihrer Mutter den Freibetrag übersteigt, wird der den Freibetrag übersteigende Betrag zu 40 Prozent auf die Witwenrente angerechnet.

Bei Hinterbliebenenrenten werden nahezu alle Einkommensarten auf die Rente angerechnet. Dazu zählen u.a. Arbeitsentgelt, Gewinne aus selbständiger Arbeit, Einnahmen aus Land- und Forstwirtschaft, Krankengeld, Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und Verletztenrenten aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Nicht angerechnet werden dagegen die meisten steuerfreien Einnahmen, wie z.B. Arbeitslosengeld II und Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung.

Für die Einkommensanrechnung benötigt der Rentenversicherungsträger die Bruttobeträge des Einkommens Ihrer Mutter. Davon werden pauschale Prozentsätze abgezogen, um ein Nettoeinkommen zu bestimmen, das dem tatsächlichen sehr nahe kommt. Die pauschalen Abzüge betragen z.B. bei Arbeitseinkommen aus selbständiger Tätigkeit 39,8 Prozent, bei Altersrenten mit Rentenbeginn vor 2011 sind es 13 Prozent und bei Altersrenten mit Rentenbeginn nach 2010 sind es 14 Prozent. Dieses pauschale Nettoeinkommen wird dann auf die Witwenrente Ihrer Mutter angerechnet.

Für weitere Fragen bzw. konkrete Berechnungen sollten Sie bzw. Ihre Mutter sich direkt mit dem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen.

Im Übrigen wird in dem Bescheid zur Witwenrente die Anrechnung des eigenen Einkommens Schritt für Schritt dargestellt.

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