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Witwenrente und Steuern

von Helga11.10.2007 | 18:15
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Im Steuerbescheid für 2005 wurde für meinen Mann der "steuerfreie Teil der Rente" mit 11.000 EUR festgestellt (= Rentenfreibetrag). Dieser bleibt lebenslang bestehen. Mein Mann ist in 2007 verstorben, ich erhalte 60 % Witwenrente. Wird beim Finanzamt der Rentenfreibetrag für die Witwenrente auch auf 60% "gekürzt"? Kann mir das jemand sagen?

2 Antworten

Rentenüberprüferam 11.10.2007 | 19:22
Grundsätzlich gilt, die Regelung für die prozentuale Berücksichtigung von Ansprüchen aus der Rentenversicherung ist nicht auf Steuererhebungen vom Finanzamt übertragbar. Ab dem Folgemonat des Todes eines Ehepartners gilt nur noch die Anwendung von steuerlichen Maßnahmen mit Bezug auf den Hinterbliebenen, seinen Einkünften und sonstigen zu beachtenden Sachverhalten. Sicher wird User "Schiko" als Person vom Fach sich hier noch einmal äußern.
Schiko.am 12.10.2007 | 00:30
Nachdem sie den steuerfreien teil der rente ihres lb. verstorbenen für das jahr 2005 festgeschrieben mit 11.000 euro nennen, vermute ich die jahres- bruttorente mit 22.000 und mtl. ca.1.833 brutto. Es taucht jetzt die frage auf, gelten nunmehr ab 2007 54 % steuerpflichtig und festschreibung des steuer- freien betrages von nunmehr 46% lebenslang. Vom menschenverstand her meine ich, maßgebend ist die jahresbruttorente von 13.200, dies sind 60% von 22.000 und mtl. 1100 brutto. Somit gelten auch 50% von 13.200 = 6600 lebenslang als steuerbefreiter betrag, einmal die 0,54% erhöhung am 1.7.07 außer acht gelassen. Für das jahr 2007 und auch 2008 wird ja steuermäßig noch nach steuerklasse III beim finanzamt abgerechnet. Im Klartext, statt 7.664 steuerunbelastet sind es auch noch nach splittingtabelle 15.328 steuer unbelastet. Ob überhaupt steuer anfällt, hängt wesentlich von der höhe ihres eigenen einkommens ab, vermutlich handelt es sich auch um renteneinkommen. Auch hier spielt der wegfall der ertragsanteil berechnung eine rolle. Ja, es kann unter umständen durch die sogenannte einkommensanrechnung die eigene bruttorente, ausgehend von 1.100 monatlich minus ca. 10% für kranken und pflegeversicherung die witwenrente kürzen. Steuermässig natürlich bei angenommen 1.100 x 12 auch auf 6.600 als steuerpflichtig und ab dem jahre 2009 auf 13.200 steuerpflicht für beide renten. Rechne ich mit 3.200 verminderung durch abzugs- beträge wie kranken, pflegeversicherung, haftpflicht etc. werden wohl 10.000 tatsächlich steuerpflichtig sein. Es sind dann fürs JAHR ca. 400 steuer die auf sie zukom- men werden. Wenn rentenüberprüfer lotscher mich als mann vom fach bezeichnet stimmt dies sicher nicht, praktische erfahrung habe ich dennoch.
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