Hallo Reisen,
sofern die Überbrückungshilfe in die steuerpflichtigen Einnahmen mit einfließt, handelt es sich um anrechenbares Einkommen und hat somit auch über die Einkommensanrechnung Auswirkungen auf die Höhe Ihrer Witwenrente.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung