Hallo Selma,
leben Sie künftig dauerhaft in einem Land der Europäischen Union (u. a. Polen), in Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz, ändert sich an der Rentenzahlung in den allermeisten Fällen nichts. Die Rente wird grundsätzlich in der bisherigen Höhe auf ein Konto Ihrer Wahl überwiesen.
Welche Ausnahmen es gibt und was Sie im Falle des Umzugs ins Ausland beachten sollten, erfahren Sie insbesondere auch auf folgender Seite zu diesem Thema:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Ausland/Rente-im-Ausland/rente-im-ausland-umzug-detailseite.html