Halten Sie sich nur vorübergehend im Ausland auf wird Ihre Rente ohne Einschränkungen weitergezahlt. Ziehen Sie jedoch ins Ausland um und verlegen auf diese Weise Ihren sogenannten gewöhnlichen Aufenthaltsort, kann die Höhe Ihrer Rente möglicherweise eingeschränkt werden. Deshalb sollten Sie rechtzeitig vor einem Umzug ins Ausland Kontakt mit Ihrem Rentenversicherungsträger aufnehmen. Er kann die Höhe der Auslandsrente exakt ermitteln.