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Witwenrente und unternehmerische Tätigkeit

von heinros25.01.2007 | 20:04
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8 Antworten

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Ich bin Witwe und beabsichtigte aus ökologischen Gründen eine Photovoltaikanlage zur Stromerzeugung und CO2-Vermeidung auf meinem Privathaus zu errichten. Nach dem Erneuerbare Energien Gesetz EEG hat das örtlich zuständige Energieversorgungsunternehmen EVU den erzeugten Strom gegen eine gesetzlich festgelegte Vergütung abzunehmen. Vom Finanzamt werde ich als „Unternehmerin“ eingeordnet und muss auch eine monatl. Umsatzsteuererklärung und am Jahresende eine Gewinn- und Verlustrechnung abgeben. Folgende Fragen ergeben sich: 1. Werde ich im Hinblick auf das o.g. geschilderte Vorhaben, in Bezug auf die monatlichen Abschlagszahlungen des EVU auf den erzeugten Strom, rentenrechtlich wie eine abhängig Beschäftigte behandelt und sind die betrieblich bedingten Ausgaben für Zinsen und Abschreibung und sonstige Kosten dann nicht gegenzurechnen, sondern die Abschlagszahlungen werden als monatl. Einkommen gesehen? 2. Oder werde ich rentenrechtlich, wie auch vom Finanzamt , als unternehmerisch tätig gesehen und das „Betriebsergebnis“ findet erst auf der Grundlage eines Steuerbescheides Eingang in die rentenrechtliche Betrachtung? Das heißt, wenn am Jahresende null rauskommt ist kein rentenrechtlich wirksames Einkommen bei der Rente gegenzurechnen, wenn plus herauskommt, wie wird abgezogen? Vielen Dank für die Hilfe.

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Für die Einkommensanrechnung ist, wie bekiss richtig schreibt, das Einkommen aus dem Einkommensteuerbescheid maßgebend. Solange Sie einen solchen Bescheid nicht haben, genügt auch z.B. eine gewissenhafte Vorausschätzung Ihres Steuerberaters.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Von Ihrem Gehalt wird nicht die Bruttosumme gegen die Rente gerechnet, es erfolgt ein "Pauschalabzug" (bei "normalen" versicherungspflichtigen Arbeitnehmern in Höhe von 40% des Bruttoeinkommens), das pauschalierte Nettogehalt wird auf die Witwenrente angerechnet. Wegen Ihrer Selbständigkeit nochmal: Maßgebendes Einkommen sind die im Einkommensteuerbescheid ausgewiesenen Einkünfte aus selbständiger Arbeit!

6 Antworten

bekissam 26.01.2007 | 00:28
Die Rentenversicherung interessiert, was später in Ihrem Einkommensteuerbescheid steht. § 15 SGB IV - Arbeitseinkommen (1) Arbeitseinkommen ist der nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts ermittelte Gewinn aus einer selbständigen Tätigkeit. Einkommen ist als Arbeitseinkommen zu werten, wenn es als solches nach dem Einkommensteuerrecht zu bewerten ist. (2) Bei Landwirten, deren Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft nach § 13a des Einkommensteuergesetzes ermittelt wird, ist als Arbeitseinkommen der sich aus § 32 Abs. 6 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte ergebende Wert anzusetzen.
bekissam 26.01.2007 | 00:37
Wenn "plus rauskommt": http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_11930/SharedDocs/de… http://www.rententips.de/gesetze/04/index.php?norm_ID=0400001 Vierter Titel - Einkommen beim Zusammentreffen mit Renten wegen Todes § 18a Art des zu berücksichtigenden Einkommens § 18b Höhe des zu berücksichtigenden Einkommens § 18c Erstmalige Ermittlung des Einkommens § 18d Einkommensänderungen § 18e Ermittlung von Einkommensänderungen
heinrosam 26.01.2007 | 11:36
Zunächst Danke für die Antwort. Um mein Problem noch etwas zu verdeutlichen: Ich möchte bevor ich die Anlage bauen lasse Klarheit haben. Bsp. : Von der EVU bekomme ich einen monatl. Abschlag v. 300.-€. Unternehmerisch kann ich nun meine Kreditkosten, die AfA und sonstige betriebsbedingten Kosten gegenrechnen. Am Ende bleiben 500.- € plus, die ich versteuern muss. Rechnet nun die Rentenkasse mir die 3600.- Euro vom EVU komplett als Einnahmen an, oder nur die 500.- € quasi als Bruttoeinnahmen? Bei meinem Gehalt wird ja die Bruttosumme gegen die Rente gerechnet. Mit den 500.- könnte ich leben, wenn ich die dann von meiner Rente abgezogen bekäme. Das wäre mir der Umweltschutz wert. Nur erheblich draufzahlen kann ich nicht, da ich ja auch noch die Kreditkosten und das gesamte Risiko habe.
Heinericham 26.01.2007 | 14:39
Bei der Rente wird als Hinzuverdienst der GEWINN als Einkommen berücksichtigt. MfG
Umweltschützeram 26.01.2007 | 23:03
Lassen Sie den Quatsch, das rentiert sich nicht für Sie und rentiert sich auch nicht für die Umwelt. Innerhalb der 20 Jahre der EEG-Förderung wird es Ihnen nicht gelingen das Objekt vollständig abzuschreiben. Fragen Sie einen Steuerberater. Investieren Sie lieber in Aktien von Kraftwerksbauern ....
heinrosam 26.01.2007 | 22:28
Vielen Dank für die Mühe. heinros
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