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Experten-Antwort

Witwenrente und VBL

von F. Gerber06.10.2021 | 17:50
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14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo liebes Renten Team. Mich befällt grad Panik. Ich erhalte seit 2005 zusätzlich zur Witwenrente eine VBL Witwenrente,muss diese auf die gesetzliche Rente angerechnet werden? Einkommenssteuer veranlagt wurde ich such nie und daher bin ich davon ausgegangen dass beide zusammen in Ordnung sind,da beide Stellen ja meine Bezüge übermitteln.Ängstliche Grüße F.Gerber

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen,

bei Renten wegen Todes sind nur eigene bzw. selbst erworbene Einkommen zugrunde zulegen.

Hinterbliebenenleistungen sind abgeleitete Ansprüche und daher

nicht als Einkommen bei der Einkommensanrechnung zu berücksichtigen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

13 Antworten

Kerstinam 06.10.2021 | 18:06
Hallo, Ich bekomme unbefristete, volle EWR Rente. Dazu wie sie auch Witwenrente und VBL Witwenrente. Im Moment werden bei mir die Witwenrenten nicht gekürzt. Es kommt auf die Höhe der eigenen Rente an. Es gibt einen Freibetrag. Die Experten werden ihnen in dieser Hinsicht bestimmt noch genaueres erklären. LG
W°lfgangam 06.10.2021 | 19:06
Hallo F.Gerber, ableitete Einkünfte vom Verstorbenen werden nicht gegenseitig an- oder aufgerechnet. Die gesetzliche Witwenrente wie die VBL-Witwenrente stehen in vollem Umfang zu - das solange, wie nicht 'eigene' Einkünfte (Arbeitsentgelt, eigene Rente/Pension, Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit *))den für die Witwenrente geltenden Anrechnungsfreibetrag überschreiten. Dieser liegt bei Wohnort West bei 902 € mtl., bei Wohnort Ost bei 883 €. Liegt das 'eigene' Einkommen über diesem Freibetrag, werden davon 40 % ermittelt und von der Witwenrente abgezogen. Das hätte dann auch Folgewirkungen für die VBL-Witwenrente, die im selben Verhältnis reduziert wird. *) Ggf. sind noch viele weitere Einkommensarten zu berücksichtigen, wenn das 'neue' Hinterbliebenenrentenrecht gilt = bei Eheschließung ab 2002 immer, oder auch bei Eheschließung vor 2002 UND nicht einer der Eheleute ist vor 1962 geboren. Zum Hinterbliebenenrentenrecht und Anrechnung von Einkommen (Brutto/Netto) finden Sie in diesem Merkblatt weitere Informationen: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… Gruß w.
F.Gerberam 07.10.2021 | 14:24
Zitat von W°lfgang anzeigenausblenden
Hallo an alle, danke für die Antworten, von der Deutschen Rentenversicherung wurde mir gesagt dass ich die Rente nach altem Recht erhalten würde,da wir beide vor 1960 geboren sind. Diese sagte mir auch dass die Vbl nicht angerechnet wird und der Freibetrag ungefähr 900€ beträgt. Die Vbl sagt, da man ja ein Einkommen zugrunde legen muss,wäre das meine Witwenrente, der Freibetrag wäre 860€ und ich liege da 40€ drüber. Die Dame machte mir richtig Angst. Ich habe mir dann die Information der Vbl zu Einkommen und Witwen angeschaut, dort stand :" Folgende Einkommen werden nicht angerechnet: Hinterbliebenenrenten und Leistungen der Hinterbliebenenversorgung Leistungen aus staatlich geförderten Altersvorsorgeverträgen (Riester-Renten) vom Pflegebedürftigen an die Pflege- person gezahltes Arbeitsentgelt, wenn es das der Pflegetätigkeit entsprechen- de Pflegegeld nicht übersteigt Renten nach § 3 Nr. 8a Einkommen- steuergesetz Arbeitsentgelt, das ein behinderter Mensch von einem Träger einer in § 1 Satz 1 Nummer 2 SGB VI genannten Einrichtung erhält Leistungen der Grundsicherung für Ar- beitssuchende wie Arbeitslosengeld II Sozialhilfe Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Das sagte ich der Dame,diese meine das würde nur nicht angerechnet wenn ich eigenes Einkommen hätte. Würde ich also z.b 100€ verdienen,dann würde mir die Vbl die Witwenrente nicht anrechnen. Ist ja sehr gerecht! Sie macht das schon seit 15 Jahren und weiß wie es sein muss. Mein Ertragsanteil soll ja angeblich auch nur noch 18% und nicht 32% sein wie zu Beginn der Rente. Mich macht das alles kirre. VG F.Gerber
F.Gerberam 07.10.2021 | 14:42
Es sollte 1000€ heißen, das war nur ein Beispiel was sie nannte. Das soll einer verstehen, wenn ich also eigenes Einkommen von zb 1000€ habe,würde mir meine Witwenrente nicht auf die VBL angerechnet, sondern die 1000. Mein Einkommen beträgt 900,also bin ich ja nur 40€ drüber und erhalte eine Ruhend Mitteilung. Ich versteh die Welt nicht mehr.
F.Gerberam 07.10.2021 | 15:41
Ergänzung kann ich leider nicht vornehmen,daher hier noch was mir gesagt wurde. Es handelt sich um eine Leistung an den Rechtsnachfolger bei vereinbarter Rentengarantiezeit.Ändert das den Sachverhalt? :(
W°lfgangam 07.10.2021 | 21:30
Zitat von F.Gerber anzeigenausblenden
Hallo F.Gerber, Sie machen es viel zu kompliziert + bringen da vieles/andere noch durcheinander. So auch: "Mein Ertragsanteil soll ja angeblich auch nur noch 18% und nicht 32% sein wie zu Beginn der Rente." öhmm ...das hat wohl was mit Steuern zu tun (gehabt) - und ist nicht Thema in einem Rentenforum! Wenn Ihnen die Information hier - auch die Hinweise auf das Merkblatt zur Hinterbliebenenrente - bisher nicht geholfen, bitte lassen Sie sich dann in einer örtlichen Beratungsstelle informieren ...oder die seit ggf. 16 Jahren erteilten Neuberechnungsbescheide zur Witwenrente einfach vorlesen <- WAS DA WIE ANGERECHNET/NICHT ANGERECHNET WIRD. ...telefonisch können da schon mal Missverständnisse - von beiden Seiten - entstehen ;-) Gruß w.
F.Gerberam 07.10.2021 | 22:49
Hallo nochmals,ich wollte nur wiedergeben was mir Seitens Vbl gesagt wurde. Ich hatte extra nochmal angerufen, da wurde mir erneut "bestätigt" dass ich einen Freibetrag von der Vbl von 860€ Brutto habe (Woher nehmen sie diesen Betrag)? Das wurde mir ebenfalls nicht beantwortet. Da aber die Witwenrente eben 900€ macht,soll ich jetzt meinen Bescheid zusenden damit die Vbl ihre Zahlung ruhend stellt. Ganz ehrlich,wenn man sich nicht in dem Renten Dschungel auskennt und dann schon bei der Stelle anruft die es wissen muss,warum habe ich dann so ein Aufwand und Ärger? Das macht mich einfach sprachlos. Beste Grüße F.Gerber
Siehe hieram 07.10.2021 | 23:59
Zitat von F.Gerber anzeigenausblenden
Hallo F.Gerber, vielleicht hilft Ihnen ja auch noch diese Broschüre der VBL: https://www.vbl.de/documents/20142/100484/Brosch%C3%BCre+Betrieb… Ab Seite 15 finden Sie in der Broschüre ein Berechnungsbeispiel das, mit eigenen Zahlen ersetzt, Ihnen das für Sie geltende Ergebnis liefern müsste. Alles Gute! PS: Der 'Ertragsanteil' hat tatsächlich nur etwas mit der Versteuerung der Betriebsrente zu tun, hierzu erhalten Sie Auskunft z.B. beim Finanzamt (bzw. steht vielleicht auch noch hierzu etwas in der Broschüre, so weit habe ich die nicht 'quergelesen')
F.Gerberam 08.10.2021 | 04:40
Hallo, Sie werden lachen,diese PDF hatte ich mir vor einigen Tagen schon runtergeladen. Der Punkt (nicht) anrechenbares Einkommen erwähnte ich in dem Gespräch,daraufhin kamen oben erwähnte Aussagen. Ich habe mir die Finger wundgegoogelt,aber keine z.b gesetzliche Regelung gefunden oder ein Beispiel wo steht dass, 2 Witwenrenten nicht miteinander angerechnet werden dürfen. Ich hoffe man kann also nachvollziehen dass ich geschockt war,als die Dame der Vbl sagte was in dem PDF steht stimmt nur bei eigenem Einkommen,wie in dem Berechnungsbeispiel. Vg
F.Gerberam 08.10.2021 | 09:58
Hallo nochmals, bevor ich tatsächlich etwas falsch verstanden habe, möchte ich sicher sein dass ich alles korrekt benannt habe. Erste Witwenrente ist eine gesetzliche Rente. Bei der Vbl weiß ich nicht ob ich diese richtig eingeordnet habe, diese bekam ich als mein Mann verstorben ist,demzufolge muss das ja auch eine große Witwenrente sein. Wichtig ist vielleicht zu erwähnen dass mein Mann als er verstarb noch Jahrzehnte vom Rentenbezug entfernt war und ich auch heute noch nicht im Rentenalter bin. Sollte das etwas an der oben genannten Situation ändern? Wie gesagt,sind Sie mir bitte nicht böse, ich möchte nur alles richtig machen,bevor ich Ärger bekomme. VG F.Gerber
F.Gerbetam 08.10.2021 | 10:30
Der Post darf gerne gelöscht werden,da ich jetzt alle Fragen beantwortet wurden. Man hatte mir bestätigt dass ich kein Einkommen habe welches angerechnet wird. Vielen Dank an alle.
Siehe hieram 08.10.2021 | 11:04
Zitat von F.Gerber anzeigenausblenden
Hmm. bisher gab es doch noch gar keinen Grund zur Panik... und jetzt bekommen Sie eigene Altersrente?? Und haben also jetzt eigenes Einkommen. Und nur das wird angerechnet. Es wird nach wie vor nicht die eine Witwenrente mit der anderen verrechnet. Die VBL nimmt dann lediglich die Einkommensberechnung der DRV als 'Grundlage'. Also z.B. eigene Rente 1200 EUR übersteigt den Freibetrag. Und nur diese Differenz (ca. 300 EUR) ist dann für die weitere Berechnung wichtig. Hiervon zieht die DRV 40% (ca. 120,00 EUR) von der DRV Witwenrente ab. Und die VBL kürzt erst mal die Differenz (300,00 EUR) um den tatsächlichen DRV-Abzug (120,00 EUR) und berechnet dann von der verbleibenden Differenz (180,00 EUR) dann 'ihre' 40% (72,00 EUR) und zieht diese von der VBL-Rente ab. Der Gesamtabzug auf beide Witwenrenten, wäre also in diesem Fall 192,00 EUR , die Restbeträge würden ausbezahlt. Und ihre eigene Altersente wird ungekürzt ausbezahlt. Wenn Ihre eigenes Einkommen (Rente) niedriger ist als der Freibetrag (902 EUR), wird die DRV Witwenrente nicht gekürzt. Aber die VBL-Rente auch nicht. Denn nach wie vor wird dann die DRV Witwenrente selbst nicht als 'Einkommen' berücksichtigt. Und Ihr eigenes Einkommen auch nicht, weil es unterhalb des Freibetrages ist. Also eigentlich kein Grund zur Panik...
Siehe hieram 08.10.2021 | 11:07
Parallel geschrieben. Dann bewahren Sie es also einfach auf, bis Sie selbst eigene Rente erhalten. (Falls sich bis dahin nicht die Gesetze geändert haben....) Alles Gute!
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