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Witwenrente und Vermögen

von Erdbeernase09.04.2007 | 20:11
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Ich (56 seit 37 Jahren "verheiratet") bin gerade Witwe geworden und will jetzt Witwenrente beantragen. Allerdings haben mir Bekannte erzählt, dass die Lebensversicherung, die ich ausgezahlt bekomme und der Erlös aus dem Verkauf unseres Hauses, das ich leider alleine nicht halten kann, und unseres Autos auf meine Witwenrente angerechnet werden. Stimmt das? Wie berechnet sich die Witwenrente in meinem Fall? Bin ich umsonst all die Jahre Hausfrau gewesen und habe 3 Kinder 31, 34 und 17 Jahre) großgezogen? Danke für ihre Antwort!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Seien Sie unbesorgt. Wie „Unbekannt“ bereits erwähnt hat, ist die Aussage Ihrer Bekannten falsch.

Hier im Forum können Sie unter der Rubrik Lexikon /Einkommensanrechnung bei Renten wegen Todes auch nochmals etwas zu diesem Thema nachlesen.

4 Antworten

Unbekanntam 09.04.2007 | 21:33
Hallo "Erdbeernase", leider wird im Bekanntenkreis viel verzählt, wenn der Tag lang ist, ohne zuwissen, dass man mehr verwirrt als hilft. Die Witwenrente ist grundsäztlich 60% von der Rente Ihres Verstorbenen Ehemannes. Ihr Einkommen, was monatlich Brutto 689,83 € übersteigt, wird zu 40% von der Witwenrente abgezogen. Beispiel: Die Rente Ihres Mannes ist/wäre 1000 € monatlich. Davon 60% wären 600 €. Angenommen, Sie sind beschäftigt und haben ein monatliches Brutto von € 1200. Davon werden erst einmal fiktiv 40% für Sozialabgaben und Steuern abgezogen. Somit ergibt sich ein fiktives Netto von 720 €. (Hinweis: Das tatsächliche Netto interessiert niemanden) Von diesen 720 € wird der Freibetrag von 689,83 € abgezogen, so dass Sie mit 30,17 € über den Freibetrag wären. Dieser Betrag wird aber nur zu 40% auf die Witwenrente angerechnet. (12,07 €) 600 € - 12,07 = 587,93 € 587,93 wäre die monatlich Witwenrente. D.h. je mehr sie verdienen, desto mehr wird von der Witwenrente abgezogen. Angerechnet wird vereinfacht gesagt, nur Arbeitsgelte von Beschäftigung oder Gewinne von Selbständigen Tätigkeiten oder Sozialleistungen und Renten. Vermögenseinkommen wie z. B. Zinsen, Lebensversicherung, Dividenden etc. werden nicht angerechnet, da Sie vor dem 01.01.2002 geheiratet haben. Hätten Sie ab 01.01.2002 geheiratet hätte auch würde auch das angerechnet werden. Lesen Sie sich das in Ruhe mal durch und wenden Sie sich bei fragen an die nächsten Beratungsstelle. Man kann leider alles online nicht besprechen, da die Materie so umfangreich ist/sein kann. http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_11930/SharedDo…
Marinaam 10.04.2007 | 08:37
Wie sieht es aus, wenn die Witwe selbst schon Rentnerin ist. Wird da auch - wie beim Arbeitnehmer - pauschal ein Freibetrag von 40% für Sozialabgaben + Steuern abgezogen?
Mam 10.04.2007 | 12:54
Nein, bei einer Rentnerin werden nur die tatsächlichen Beiträge zur SV (KV/PV) abgezogen.
Mam 10.04.2007 | 12:55
Der angegebene Freibetrag erhöht sich (da ein waisenrentenberechtigtes Kind vorhanden ist) um 146,33 EUR auf insgesamt 836,16 EUR.
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