Hallo TZ,
unterstellt, für Sie gilt 'neues' Hinterbliebenenrentenrecht *), sind die _Erträge_ aus Vermögen/Kapital bei einer Witwenrente zu berücksichtigen, wenn der Freibetrag (872 EUR mtl.(West-Wert)) aus _allen_ Einkommensarten überschritten wird - vom überschreitenden Betrag wird ein Kürzungsbetrag von 40 % ermittelt = minderte die Witwenrente.
'Stilles' Vermögen hat keinen Einfluss auf die Witwenrente so lange daraus keine Kapitalerträge (Mieten, Pachten, Zinsen, Einkünfte gewerblicher Natur) entstehen.
Ausführliche Information können Sie auch in diesem Merkblatt der DRV nachlesen:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/…
*) Das neue Hinterbliebenenrentenrecht gilt dann, wenn die Ehe ab 2002 geschlossen worden ist. Bei Eheschließung vor 2002 UND einer der Ehepartner ist vor 1961 geboren, haben wir es mit 'altem' Hinterbliebenenrentenrecht zu tun = Vermögenseinkünfte (die nicht gewerblicher Natur sind) zählen nicht als Einkommen. Mit Ihrer Rente von 900 EUR würde keine Kürzung der Witwenrente erfolgen, Haus/ggf. Vermietung und Barvermögen/Zinsen interessiert die DRV dann nicht.
Gruß
w.