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Experten-Antwort

Witwenrente und Vermögen

von TZ09.09.2019 | 19:17
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Ich bin 50 Jahre alt und arbeite nur Teilzeit, habe daher eine Rente von ca 900 € zu erwarten. Mein Mann und ich haben ein Vermögen von ca 300000 € angespart, das nur auf meinen Namen läuft, außerdem gehört mir die Eigentumswohnung in der wir leben. Meine Eltern werden mir vermutlich noch bevor ich in Rente gehe ein Haus und ebenfalls Barvermögen vererben. Bei dem Vermögen handelt es sich um Bargeld (Fest-und Tagegeld), dass ja derzeit so gut wie keine Zinsen abwirft. Mein Elternhaus würde ich verkaufen, nicht vermieten, es wäre also noch mehr Barvermögen vorhanden. Wie wird sich nun dieses Geld auf meine Witwenrente auswirken?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User TZ,

den Ausführungen von User W*lfgang ist nichts hinzuzufügen. Die Antwort von ihm ist ausführlich. Sollten trotzdem noch Fragen bestehen, können Sie sich an die nächste Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung wenden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

W°lfgangam 09.09.2019 | 19:39
Hallo TZ, unterstellt, für Sie gilt 'neues' Hinterbliebenenrentenrecht *), sind die _Erträge_ aus Vermögen/Kapital bei einer Witwenrente zu berücksichtigen, wenn der Freibetrag (872 EUR mtl.(West-Wert)) aus _allen_ Einkommensarten überschritten wird - vom überschreitenden Betrag wird ein Kürzungsbetrag von 40 % ermittelt = minderte die Witwenrente. 'Stilles' Vermögen hat keinen Einfluss auf die Witwenrente so lange daraus keine Kapitalerträge (Mieten, Pachten, Zinsen, Einkünfte gewerblicher Natur) entstehen. Ausführliche Information können Sie auch in diesem Merkblatt der DRV nachlesen: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… *) Das neue Hinterbliebenenrentenrecht gilt dann, wenn die Ehe ab 2002 geschlossen worden ist. Bei Eheschließung vor 2002 UND einer der Ehepartner ist vor 1961 geboren, haben wir es mit 'altem' Hinterbliebenenrentenrecht zu tun = Vermögenseinkünfte (die nicht gewerblicher Natur sind) zählen nicht als Einkommen. Mit Ihrer Rente von 900 EUR würde keine Kürzung der Witwenrente erfolgen, Haus/ggf. Vermietung und Barvermögen/Zinsen interessiert die DRV dann nicht. Gruß w.
TZam 12.09.2019 | 16:46
Mist, zu früh gefreut... Zu jung...
TZam 12.09.2019 | 16:40
Herzlichen Dank für die Info! Bin seit 1995 verheiratet und somit ja scheinbar ganz raus :-)
W°lfgangam 12.09.2019 | 19:57
...gut, dass Sie das 'Kleingedruckte' noch gelesen haben :-) Bei jüngeren Ehepartnern ging/geht der Gesetzgeber davon aus, das Sie auf die veränderten Bedingungen (jetzt wird alles angerechnet. Achja, die Haushaltskasse/verbleibende Einkünfte/Vermögen beim Überlebenden, ist prall gefüllt) noch reagieren können, sofern vorausschauend notwendig. Im Rahmen der Unterhaltsersatzfunktion einer Hinterbliebenenrente ist der Zeitgeist doch weiter, also noch vor 30/50/70 Jahren, als diese Rente oftmals die finanzielle Existenz (meist Frau/Witwe) sicherte. Wer auch als Überlebende/r noch genug auf dem Konto hat, wird mit staatlicher Rente nicht mehr zusätzlich unterstützt ...eine finanzielle Notsituation beim Versterben des/der Haupternährers/-ernährerin liegt nicht vor. Falls doch, steht diese Rente weiterhin in fast vollem Umfang ergänzend zur Verfügung. Gruß w.
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