Hallo Frau Winter,
bitte klären Sie die Angelegenheit mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger. Es kommt auch darauf an, ob die Veräußerungsgewinne in Ihrem Einkommensteuerbescheid als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft ausgewiesen sind.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Das ist nicht richtig.
Gehört das Grundstück zu einem Betriebsvermögen, werden die Einkünfte aus dem Verkauf auf die Witwenrente angerechnet.
Gehört das Grundstück zum Privatvermögen, erfolgt keine Anrechnung.
Also die Frage besser dem Steuerberater stellen.
Leider kann da ein Steuerberater auch nicht weiterhelfen! Mir ergeht es momentan so, jetzt mal abwarten was raus kommt. Irgendwie find ich alles fies.. LG
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