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Experten-Antwort

Witwenrente von selbständigen

von Eisvogel24.03.2024 | 17:08
331 Ansichten
5 Antworten
Bekommt Ehefrau von verstorbenen selbständigen eheman Witwenrente und wieviel?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 25.03.2024 | 11:01

Guten Tag,

 

ein Anspruch auf Witwenrente setzt gewisse versicherungsrechtliche sowie persönliche Anspruchsvoraussetzungen voraus.

 

Nach § 46 SGB VI besteht ein Anspruch auf Witwenrente für Witwen (= rechtsgültige Ehe zum Zeitpunkt des Todes), die nicht wieder geheiratet haben, wenn die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt ist, d.h. wenn vom verstorbenen Versicherten mindestens 60 Kalendermonate Beitrags- und Ersatzzeiten zurückgelegt wurden. Ein laufendes Versicherungsverhältnis ist hierfür nicht erforderlich. 

 

Eine pauschale Aussage hinsichtlich der Höhe der Witwenrente kann ohne nähere Informationen nicht gegeben werden. 

Die Rente wird aus den rentenrechtlichen Zeiten des Verstorbenen berechnet und ist unterschiedlich hoch. Die kleine Witwen- oder Witwerrente beträgt 25 Prozent, die große Witwen- oder Witwerrente 55 Prozent der Rente des Verstorbenen (in bestimmten Fällen 60 Prozent).

 

Um weitere Einzelheiten zu klären und ggfs. einen Witwenrentenantrag zu stellen, rate ich Ihnen, einen Beratungstermin mit der Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers zu vereinbaren. 

4 Antworten

Peteram 24.03.2024 | 17:24
Sofern er in die Rentenversicherung einbezahlt ist eine Witwenrente möglich. Gruß
Königam 24.03.2024 | 17:46
Das kann man ohne Details über den Versicherungsverlauf des Verstorbenen nicht sagen. Die Witwe sollte einen Beratungstermin (telefonisch, in Präsenz oder per Videochat) bei der Rentenversicherung vereinbaren. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-K…
Ultraam 25.03.2024 | 08:56
Frank schrieb

60%

Oder 55%, je nachdem, ob neues oder altes Hinterbliebenenrecht anzuwenden ist.
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