Der Postrentenservice hat für Sterbevorauszahlungen eine Antragsfrist, die schon verstrichen ist. Dort kann man ohnehin nur eine Vorschusszahlung in Gang setzen, wenn der Verstorbene bereits Rentner war und somit Daten für eine RT-Zahlung zur Verfügung stehen.
Ansonsten wird immer vom RV-Träger nachträglich die RT gezahlt. Man erleidet dadurch keinen Verlust.
Für die Antragstellung Witwenrente und (mehrer) Halbwaisenrente(n) empfehlen wir eindeutig eine unserer Beratungsstellen aufzusuchen, weil die Anträge dort "online" vom Berater aufgenommen werden. Man muss die ganzen Formulare nicht selbst ausfüllen! Mitbringen: Personalausweis, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde, Abstammungsurkunden der Kinder. Alles weitere lässt sich bei der Antragsaufnahme regeln, bzw. nachreichen.