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Experten-Antwort

Witwenrente vs. Altersrente

von Mai Kefer30.08.2024 | 18:08
177 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich plane meinen beruflichen Ausstieg mit 59,5 Jahren und bin seit 3 Jahren verwitwet. Die Witwenrente ist null wegen eigener Einkünfte. Nach Inanspruchnahme von ALG möchte ich die Witwenrente wieder aufleben lassen. Diese beträgt nach erster Berechnung 420 €. Mit Ergänzung von Ersparnissen plane ich meinen eigenen Renteneintritt/-antrag einige Zeit nach dem 63. Lebensjahr zu legen. Kann die RV von mir verlangen, dass ich den eigenen Rentenantrag zum frühestmöglichen Zeitpunkt stelle?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mai Kefer,

 

die Rentenversicherung kann und wird von Ihnen nicht verlangen, Ihren eigenen Altersrentenantrag zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. frühestmöglich zu stellen.

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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4 Antworten

Deppam 30.08.2024 | 18:16
ALG wirds nicht geben. Wozu haben wir schließlich Zeitarbeitsfirmen. 🤣
Manchmal muss man sich wundernam 30.08.2024 | 20:22
Sie können den Rentenantrag stellen, wenn sie lustig sind oder gar nicht. Das ist ein freies Land.
Falkam 31.08.2024 | 00:54
Nein, im Gegenteil! Die freut sich, wenn Sie die Rente nicht beantragen, bzw. lange herauszögern und nicht so viel davon kassieren.
Mondkindam 31.08.2024 | 14:03
Den Rentenantrag für Ihre eigene Rente können Sie stellen wann Sie wollen. Sie sollten allerdings die Einkommensanrechnung bei Ihrer Witwenrente überprüfen lassen sobald Sie die Beschäftigung aufgeben. Während einer evtl. Sperrzeit haben Sie Anspruch auf die Witwenrente, da Sie da ja kein anzurechnendes Einkommen haben (außer es handelt sich um eine Witwenrente nach neuem Recht und Sie haben sonstige Einkünfte die anzurechnen sind) und das ALG ist auch auf jeden Fall niedriger als Ihr Arbeitsentgelt.
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