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Witwenrente wie lange

von user27.08.2008 | 19:35
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7 Antworten

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Hallo an alle Helferinnen und Helfer, Folgende konstellation: Mann bezog EU-Rente von ca 1988 bis 2005 danach Regelrente .Verstarb 2006. 1.Ehefrau verh. von 1980 bis 1996. HAt nach Scheidung natürlich nix bekommen , kein Unterhalt , ausser 2 Söhne die Unterhalt bekamen bis Ausb. fertig . Nach seinem Tod erhielt 1 Sohn wegen Uni Waisenrente , der andere nix. MAnn lebte die letzten Jahre in der Türkei (türk. Staatsangeh.,war aber in Deutschland noch gemeldet) 2. Ehefrau ca 2001-2002 geheiratet. Diese ist aktuell 30 Jahre alt und lebt natürlich auch in der Türkei mit Hauptwohnsitz Türkei (türk. Staatsangeh.) Meine Frage: Welche Witwenrente (kleine o. große?)bezieht diese 2.Frau und wie lange wird diese Rente an sie bezahlt. Woher weiß die DRV ob diese Frau dort nicht heiratet und weiter die Witwenrente kassiert? Unter umständen kassiert sie bis an ihr lebensende obwohl die gemeinsame Ehezeit 5 Monate war die restliche Zeit der Ehe getrennt lebten. Die 1. Ehefrau aber ging natürlich leer aus weil es gibt ja keine ExgeschiedenenRente, ausser Versorgungsausgleich?? Was ist wenn bei der Scheidung derartiges nicht geregelt wurde? Kann man das heute nachträglich beantragen? Danke für eure Mühe im Vorfeld und viele Grüße

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Der Beitrag von "Birdie" bedarf in einem Punkt der Ergänzung bzw. Korrektur: Anspruch auf kleine Witwenrente ohne eine zeitliche Begrenzung auf 24 Kalendermonate setzt bei Todesfällen nach dem 31.12.2001 und einer Eheschließung vor dem 01.01.2002 voraus, dass mindestens ein Ehegatte vor dem 02.01.1962 geboren wurde (§ 242a Abs. 1 SGB VI). Im Übrigen verweise ich auf die Erläuterung der Begriffe "Witwenrente" und "Versorgungsausgleich" im Lexikon auf dieser Seite.

6 Antworten

Birdieam 28.08.2008 | 08:41
Was wurde bei der Scheidung nicht geregelt? Wurde kein Versorgungsausgleich durchgeführt? Ob die Frau in der Türkei Anspruch kleine oder große Witwenrente hat hängt davon ab, ob sie Kinder erzieht oder ggf. selbst erwerbsgemindert ist. Wenn nicht, besteht Anspruch nur auf die kleine Witwenrente. Dieser Anspruch besteht für Todesfälle ab 1.1.02 für längstens 24 Monate, es sei denn, die Ehe wurde bereits vor dem 1.1.02 geschlossen (--> § 242a SGB VI)
-_-am 28.08.2008 | 09:26
Den Versorgungsausgleich gibt es in der Bundesrepublik Deutschland bereits seit 01.07.1977. Wenn eine Ehescheidung nach deutschem Recht erfolgte, müßte auch der Versorgungsausgleich geregelt worden sein. Jede(r) Leistungsbezieher(in) einer Rente wegen Todes ist verpflichtet, die Änderung des Personenstandes (Eheschließung, Begründung einer Lebenspartnerschaft) beim Rentenversicherungsträger anzuzeigen. Zu der danach zustehenden Abfindung siehe http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__107.html Regelungen des Unterhalts sind nicht Thema dieses Forums.
Birdieam 28.08.2008 | 11:44
In der Sache richtig, aber offensichtlich erfüllten Voraussetzungen schenke ich i.d.R. keine besondere Beachtung mehr. Wenn der Knabe ab 2005 Regelaltersrente bezogen hat, wie user geschrieben hat, können wir getrost davon ausgehen, dass er vor '62 geboren ist.
!am 28.08.2008 | 12:45
Da das Forum in anderer äußerer Form auch unter Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Ich stimme Ihnen aber zu, wenn Sie der Meinung sind, hier wäre ein Link auf Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
useram 28.08.2008 | 20:07
Danke vorab an alle die sich um meine Belange bemüht haben. Habe heute entdeckt, dass bei der Scheidung Versorgungsausgleich getroffen wurde.5,7045 Punkte für 17 Jahre Ehe in etwa 140-150 Euro?? Da die 2. Frau weder Kinder hat noch erwerbsgemindert ist (30 jahre Jung) , vor 2002 geheiratet haben, verstorbener 1945? oder früher geborener ist, 2006 gestorben ist hat die gute Frau also nach dem § 242a SGB VI bis an ihr lebensende anspruch auf Witwenrente. Wenn sie demnächst heiratet entfällt das dann? ANdere Frage; der Versorhgungsausgleich ist dynamisch nach oben/ unten im Zuge der Rentenanpassung?? Ist dann dieser Versorgungsausgleich schon in der Berechnung mit drin was man jedes Jahr nach Hause geschickt bekommt (in dem sogenannten Rentenauszug)? Sorry wenn ich mal trotzdem ne Frage gestellt habe die mal beantwortet wurde. HAbe vorab jegliche Begriffe in der Suchmaske hoch und runter gesucht und gelesen jedoch unzureichend für meine Belange befunden.
Wolfgangam 28.08.2008 | 23:17
Hallo user, > Ist dann dieser Versorgungsausgleich schon in der Berechnung mit drin was man jedes Jahr nach Hause geschickt bekommt einfach JA, die jährliche Renteninformation berücksichtigt alle Zu- und Abschläge aus einem Versorgungsausgleich, als wäre heute der Tag X und die Rente beginnt. Gruß w.
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