Hallo Ana,
grundsätzlich sollte Ihre Mutter die Witwenrente in dem Land beantragen, in dem sie selbst wohnt.
Stellt sie diesen zum Beispiel in Spanien, gilt gleichzeitig auch die deutsche Witwenrente als beantragt und der spanische Träger wird sich mit der deutschen Rentenversicherung in Verbindung setzen.
Alle nötigen Informationen erhalten Sie in unserer Broschüre "Meine Zeit in Spanien - Arbeit und Rente europaweit" unter dem folgenden Link:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/02_international/europaeische_vereinbarungen/17_meine_zeit_in_spanien.pdf?__blob=publicationFile&v=21
Mit freundlichen Grüßen