Hallo Junimond,
bei Beginn einer Hinterbliebenenrente im Zeitraum 01.01.2001-31.12.2018 wird der Zuschlag wird nur gezahlt, wenn
der verstorbene Versicherte unmittelbar vor Beginn der Hinterbliebenenrente keine eigene Rente bezog und am Todestag höchstens 65 Jahre und acht Monate alt war, oder
die Hinterbliebenenrente unmittelbar an eine Rente wegen Erwerbsminderung anschließt, die in der Zeit von Januar 2001 bis Dezember 2018 begonnen hat. Auch wenn an eine solche Rente wegen Erwerbsminderung unmittelbar im Anschluss eine Rente wegen Alters geleistet wurde, an die wiederum Ihre Hinterbliebenenrente unmittelbar anschließt, besteht ein Anspruch auf einen Zuschlag.
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Allgemeine Informationen zur Rente | Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner ab Juli 2024 | Deutsche Rentenversicherung (deutsche-rentenversicherung.de)
Zuschlag für Erwerbsminderungsrenten | Deutsche Rentenversicherung (deutsche-rentenversicherung.de)