Hallo Junimond,
bei Beginn einer Hinterbliebenenrente im Zeitraum 01.01.2001-31.12.2018 wird der Zuschlag wird nur gezahlt, wenn
der verstorbene Versicherte unmittelbar vor Beginn der Hinterbliebenenrente keine eigene Rente bezog und am Todestag höchstens 65 Jahre und acht Monate alt war, oder
die Hinterbliebenenrente unmittelbar an eine Rente wegen Erwerbsminderung anschließt, die in der Zeit von Januar 2001 bis Dezember 2018 begonnen hat. Auch wenn an eine solche Rente wegen Erwerbsminderung unmittelbar im Anschluss eine Rente wegen Alters geleistet wurde, an die wiederum Ihre Hinterbliebenenrente unmittelbar anschließt, besteht ein Anspruch auf einen Zuschlag.
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Bitte schauen Sie dort doch mal rein.
Allgemeine Informationen zur Rente | Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner ab Juli 2024 | Deutsche Rentenversicherung (deutsche-rentenversicherung.de)
Zuschlag für Erwerbsminderungsrenten | Deutsche Rentenversicherung (deutsche-rentenversicherung.de)
Der Verstorbene stirbt 2018 , fällt um auf Arbeit. Hat er dann eine eigene Rente? Nein.
Der Zuschlag wird nur gezahlt, wenn
der verstorbene Versicherte unmittelbar vor Beginn der Hinterbliebenenrente keine eigene Rente bezog und am Todestag höchstens 65 Jahre und acht Monate alt war, oder
Ihre Hinterbliebenenrente unmittelbar an eine Rente wegen Erwerbsminderung anschließt, die in der Zeit von Januar 2001 bis Dezember 2018 begonnen hat. Auch wenn an eine solche Rente wegen Erwerbsminderung unmittelbar im Anschluss eine Rente wegen Alters geleistet wurde, an die wiederum Ihre Hinterbliebenenrente unmittelbar anschließt, besteht ein Anspruch auf einen Zuschlag.
Zu einer Einschränkung mit 65 Jahre und 8 Monate steht im betreffenden Gesetz zum Zuschlag nichts.... (auch wenn Insider wissen, wann dies zutreffen könnte), irritiert doch also eher als dass es hilft :-(
https://datenbank.nwb.de/Dokument/136725_307i/
und wann die Hinterbliebenenrente - ohne einen vorherigen Rentenbezug - tatsächlich begonnen hat, steht im Rentenbescheid zur Hinterbliebenenrente.
und auch wenn vor einer Hinterbliebenenrente bereits eine Erwerbsminderungsrente bezogen worden war, steht dieser 'ursprüngliche' Rentenbeginn im Rentenbescheid zur Hinterbliebenenrente.
Ein Blick in den Rentenbescheid zur Hinterbliebenenrente hilft also, um selbst festzustellen, ob ein Zuschlag in Höhe von 4,5% oder von 7,5% in Frage kommt.
Und ansonsten hilft es, noch bis Mitte Juli abzuwarten, da soll ein Zuschlag dann als separate Zahlung und einer gesonderten Mitteilung durch den Postrentenservice ausbezahlt werden.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2024/240227-sprachregelung-em-bestandsrenten.html
Vielen Dank für die teilweise ausführlichen Antworten.
Soweit ich den Gesetzestext verstanden habe gilt dieser Zuschlag grundsätzlich (nur) für Erwerbsminderungsrentner, bei denen außerdem noch zusätzlich eine der im Gesetz genannten Voraussetzungen erfüllt sein muss.
Somit sind wohl ohnehin die Bezieher von (nur) Witwenrenten ausgeschlossen, obwohl in meinem Fall (Rentenbeginn 2008, Verstorbener war 49 und ohne Rentenbezug) die Voraussetzungen zutreffen würden. So ganz nachvollziehen kann ich trotzdem nicht, warum hier ein Bezug zur Witwenrente hergestellt wird. Finde ich ein wenig verwirrend.
Dann werde ich mal abwarten, was die DRV schreibt.
Nochmals danke an alle.
Zu einer Einschränkung mit 65 Jahre und 8 Monate steht im betreffenden Gesetz zum Zuschlag nichts.... (auch wenn Insider wissen, wann dies zutreffen könnte), irritiert doch also eher als dass es hilft :-(
https://datenbank.nwb.de/Dokument/136725_307i/
und wann die Hinterbliebenenrente - ohne einen vorherigen Rentenbezug - tatsächlich begonnen hat, steht im Rentenbescheid zur Hinterbliebenenrente.
und auch wenn vor einer Hinterbliebenenrente bereits eine Erwerbsminderungsrente bezogen worden war, steht dieser 'ursprüngliche' Rentenbeginn im Rentenbescheid zur Hinterbliebenenrente.
Ein Blick in den Rentenbescheid zur Hinterbliebenenrente hilft also, um selbst festzustellen, ob ein Zuschlag in Höhe von 4,5% oder von 7,5% in Frage kommt.
Und ansonsten hilft es, noch bis Mitte Juli abzuwarten, da soll ein Zuschlag dann als separate Zahlung und einer gesonderten Mitteilung durch den Postrentenservice ausbezahlt werden.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2024/240227-sprachregelung-em-bestandsrenten.html
@gutüberlegen alias siehehier, alias kurz und knapp, alias lang und breit, alias @§307i SGB VI, usw. hat wieder ein "Opfer" gefunden, um sein Helfersyndrom hier auszuleben
Sie haben alias Abschläge vergessen. :-)
Helfen ist immer gut. Ich liebe es.
Vor allem brauchst DU Hilfe, auch wenn Du es nicht erkennen willst!
Sie haben alias Abschläge vergessen. :-)
Helfen ist immer gut. Ich liebe es.
Zu einer Einschränkung mit 65 Jahre und 8 Monate steht im betreffenden Gesetz zum Zuschlag nichts.... (auch wenn Insider wissen, wann dies zutreffen könnte), irritiert doch also eher als dass es hilft :-(
https://datenbank.nwb.de/Dokument/136725_307i/
und wann die Hinterbliebenenrente - ohne einen vorherigen Rentenbezug - tatsächlich begonnen hat, steht im Rentenbescheid zur Hinterbliebenenrente.
und auch wenn vor einer Hinterbliebenenrente bereits eine Erwerbsminderungsrente bezogen worden war, steht dieser 'ursprüngliche' Rentenbeginn im Rentenbescheid zur Hinterbliebenenrente.
Ein Blick in den Rentenbescheid zur Hinterbliebenenrente hilft also, um selbst festzustellen, ob ein Zuschlag in Höhe von 4,5% oder von 7,5% in Frage kommt.
Und ansonsten hilft es, noch bis Mitte Juli abzuwarten, da soll ein Zuschlag dann als separate Zahlung und einer gesonderten Mitteilung durch den Postrentenservice ausbezahlt werden.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2024/240227-sprachregelung-em-bestandsrenten.html
Wofür bekommen EMRentner einen Zuschlag? Verstehe ich nicht
Wofür bekommen EMRentner einen Zuschlag? Verstehe ich nicht
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