Auch wenn dem scheinbar nichts mehr hinzugefügt werden muss, da ja von Schiko und -_- schon scheinbar alles erklärt wurde, darf ich noch einen abschließenden Hinweis (in deutscher Sprache) geben, der gerne übersehen wird. Sollten Sie liebe M.G. in Ihrem Minijob auf die Versicherungsfreiheit verzichten und Aufstockungsbeiträge sich vom Arbeitgeber abziehen lassen, dann dürfen Sie im Rahmen der Einkommensanrechnung bei der Witwenrente ein Nettoentgelt berechnen, indem Sie von den 400 Euro 40 Prozent abziehen. D.h. Sie hätten in ihrem Fall das anrechenbare Einkommen aus dem Minijob auf 240 Euro gesenkt. Im Idealfall können Sie somit unter dem Strich mehr Geld im Monat zur Verfügung haben und steigern Ihre monatliche Altersrentenanwartschaft pro Kalenderjahr um ca. 1,- Euro Monatsrente zusätzlich. Darüber hinaus hätten Sie in Ihrem eigenen Rentenkonto jeden Kalendermonat mit Pflichtbeiträgen belegt, eventuell würden Sie sich Ihren Erwerbsminderungsschutz erhalten oder (wieder) aufbauen und Sie hätten die Möglichkeit in eine zusätzliche staatlich geförderte private Altersvorsorge (Riesterrente) einzuzahlen. Wegen der Vielzahl der eventuell zu berücksichtigenden Vorteile, vermutlich eher keine Nachteile, empfehlen wir Ihnen zur individuellen Abklärung Ihrer Situation vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle zu vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.