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Witwenrente/Erwerbsminderungsrente

von Andreas W.18.03.2007 | 13:01
1803 Ansichten
2 Antworten

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Die Witwenrente orientiert sich an der Rente wegen voller Erwerbsminderung der verstorbenen Versicherten. Ich bin seit dem 01.01.2006 als Freiberufler von den Pflichtbeiträgen zu Rentenversicherung befreit und beabsichtige die vorzeitige Altersrente wegen Arbeitslosigkeit zum 01.08.2007 zu beantragen. Ab 17.07.2006 bin ich bei der Arbeitsagentur als Arbeitsuchender ohne Leistungsbezug gemeldet. Verliert meine Ehefrau zum Zeitpunkt meines Todes den Anspruch auf die "große" Witwenrente beziehungsweise Witwerrente, wenn die freiwilligen Mindestversicherungsbeiträge für den Zeitraum Januar 2006 bis Juli 2007 nicht eingezahlt werden, weil den Anspruch auf die Rente wegen voller Erwerbsminderung erloschen wird? Die folgenden Monate für die Wartezeit sind zu berücksichtigen: - 411 Monate Beitragszeit, davon 410 Monate Pflichtbeiträge - 31 Monate Ersatzzeit - 79 Monate Anrechnungszeit In den letzten 5 Jahren (01.08.2002 bis 31.07.2007) sind 40 Monate (01.08.2002 bis 12.11.2005) mit Pflichtbeiträgen belegt.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Siehe Beitrag von "???".

1 Antworten

???am 18.03.2007 | 17:53
Die Wartezeit für eine Witwenrente beträgt 60 Beitragsmonate. Ihre Frau hätte also bei Ihrem Tod einen Anspruch auf Hinterbliebenenrente, egal ob Sie Beiträge zahlen oder nicht.
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