Hallo Uschi,
soweit alles korrekt. Der Verzicht auf die Versicherungsfreiheit als Altersvollrentner nach Erreichen der Regelaltersgrenze wäre beim Arbeitgeber zu beantragen. Es werden dann nur Rentenbeiträge aus der (Minijob-)Beschäftigung fällig.
Die Anrechnung auf die Witwerrente stellt sich dann wie folgt da:
- eigene (Brutto)Rente abzgl. 13 bzw 14% (je nach Rentenbeginn)
- Minijobverdienst abzgl. 40%
- Summer der beiden Nettoisierten Verdienste wird mit dem Freibetrag (872,52 Euro im Westen ohne Kinder) verglichen.
- ggf. über dem Freibetrag liegender Verdienst führt iHv 40% zur Witwerrentenkürzung