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Experten-Antwort

Witwenrenten Anspruch aus der Gesetzlichenrentenversicherung meines verstorben Partners...

von Billa4502.05.2024 | 11:10
204 Ansichten
6 Antworten

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Gesetzliche Rentenversicherung des Verstorbenen 700€ Meine gesetzliche Rente 1300 €, Plus: Betriebsrente 350 €, private Rente 260€, plus Witwenrente aus Berufstätigen Versorgungswerk des Verstorbenen (60%) = ca. 2000 € Kann ich da noch eine Witwenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung ( des Verstorbenen) von 700 € erwarten. Oder kann ich mir den Antrag und den Papierkrieg ersparen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag, Billa45,

 

Sie sollten auf jeden Fall einen Witwenrentenantrag stellen, da in den ersten drei Monaten die volle Rente des Verstorbenen als Hinterbliebenenrente gezahlt und auch kein eigenes Einkommen des Hinterbliebenen angerechnet wird.

Da auf die potentielle Witwenrente nur Ihr selbst erworbenes Einkommen angerechnet wird (die Witwenrente aus dem Versorgungswerk also nicht), könnte auch nach Einkommensanrechnung noch ein Betrag übrigbleiben.

 

Wenn Sie den Antrag online stellen oder in einem telefonischen Termin aufnehmen lassen, droht Ihnen auch kein Papierkrieg ;-)

 

www.deutsche-rentenversicherung.de/eantrag

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Experte der Deutschen Rentenversicherung

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5 Antworten

Tozam 02.05.2024 | 11:30
Sparen. Und mal Fragezeichen üben!
DaViam 02.05.2024 | 11:48
Hallo, grundsätzlich den Antrag stellen. Anspruch für die ersten 3 Monate wird ausgezahlt ohne Einkommensanrechnung. Ab dem 4. Monat wird das Einkommen angerechnet. Aber das Ergebnis kann man dann abwarten.
Du meine Güteam 02.05.2024 | 13:11
Ja, ganz schön üppig. Das hätten viele gern.
ach wasam 02.05.2024 | 13:21
Und es könnten noch ca. 430,00 EUR dazu kommen. Denn von den eigenen Renten werden erst mal noch Pauschbeträge abgezogen, bevor die verbleibenden Beträge dann um den 'Freibetrag' (aktuell = 992,64 EUR) gekürzt die Witwenrente um 40% des dann noch verbleibenden Betrages mindern. Allerdings sind alle Renten ja auch noch KV/PV-pflichtig und auch das Finanzamt langt auch zu. Da bleib dann netto also deutlich weniger als ca. 4.400 EUR. Kein Grund also, neidisch zu sein
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