Guten Tag, Billa45,
Sie sollten auf jeden Fall einen Witwenrentenantrag stellen, da in den ersten drei Monaten die volle Rente des Verstorbenen als Hinterbliebenenrente gezahlt und auch kein eigenes Einkommen des Hinterbliebenen angerechnet wird.
Da auf die potentielle Witwenrente nur Ihr selbst erworbenes Einkommen angerechnet wird (die Witwenrente aus dem Versorgungswerk also nicht), könnte auch nach Einkommensanrechnung noch ein Betrag übrigbleiben.
Wenn Sie den Antrag online stellen oder in einem telefonischen Termin aufnehmen lassen, droht Ihnen auch kein Papierkrieg ;-)
www.deutsche-rentenversicherung.de/eantrag
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Experte der Deutschen Rentenversicherung