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Experten-Antwort

Witwenrenten Nachzahlung pfändbar bei einer Lohnpfängung?

von Isa15.02.2019 | 21:16
417 Ansichten
3 Antworten

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Heute hat mein Vater die Nachzahlung der großen Witwerrente bekommen, sie beträgt 2.258€. Er ist in der Privatinsolvenz und seine Firmer pfändet jeden Monat einen Betrag von seinem Lohn, bevor er ihn bekommt für die Gläubiger. Er hat zwei waisenrentenberechtigte Kinder. Die Nachzahlung ist für die Zeit vom 09.11.2018 bis zum 28.02.2019, der monatliche Zahlbetrag ab dem 01.03.2019 beträgt 17,97€. Wir würden jetzt gerne wissen ob etwas von dem Nachzahlungsbetrag gepfändet werden kann? Oder müssen wir bescheid geben das dieses Geld gekommen ist?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Isa,

es ist nicht ausgeschlossen, dass etwas von dem Nachzahlungsbetrag der großen Witwenrente für die Insolvenzgläubiger abgeführt werden muss. Dies können wir ohne genaue Kenntnis des Insolvenzverfahrens Ihres Vaters nicht feststellen.

Ihr Vater sollte dem Insolvenzverwalter bzw. dem Treuhänder Bescheid geben, dass und ab wann und in welcher Höhe er eine Witwerrente erhält.

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2 Antworten

???am 18.02.2019 | 11:52
Eine Lohnpfändung und eine Privatinsolvenz sind zwei verschieden Sachen. Sollte nur eine Lohnpfändung vorliegen, dann muss Ihr Vater gar nichts tun und kann das Geld ausgeben. Sollte er sich während einer Privatinsolvenz in der Wohlverhaltensphase befinden, muss er die Nachzahlung seinem Insolvenzverwalter melden. Der Deal bei so einem Verfahren ist ja "Ich zahle zurück, was nur irgendwie geht und bin nach x Jahren alle Schulden los". Wenn er sich nicht an seine Pflichten hält, kann die Restschuldbefreiung verweigert werden.
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