Hallo Isa,
es ist nicht ausgeschlossen, dass etwas von dem Nachzahlungsbetrag der großen Witwenrente für die Insolvenzgläubiger abgeführt werden muss. Dies können wir ohne genaue Kenntnis des Insolvenzverfahrens Ihres Vaters nicht feststellen.
Ihr Vater sollte dem Insolvenzverwalter bzw. dem Treuhänder Bescheid geben, dass und ab wann und in welcher Höhe er eine Witwerrente erhält.