Hallo Frank,
Sie haben grundsätzlich Anspruch auf eine Witwerrente, wenn Sie bis zum Tod Ihres Partners mit ihm verheiratet waren. Ihre Ehe darf also weder rechtskräftig geschieden noch für nichtig erklärt worden oder aus sonstigen Gründen aufgehoben sein. Ob Sie tatsächlich
zusammen oder getrennt lebten, spielt dabei keine Rolle.
Bitte beachten Sie:
Bei Eheschließungen ab dem 1. Januar 2002 wird eine Witwerrente nur noch gezahlt, wenn die Ehe mindestens ein Jahr bestanden hat. Dabei gibt es Ausnahmen: Stirbt der Ehepartner zum Beispiel bei einem Unfall, besteht auch bei kürzerer Ehedauer ein Rentenanspruch.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
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